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Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 14 Seiten

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Bundesgesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 (FATCA-Gesetz M1)

vom [Datum]

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung1,

in Ausführung des Abkommens vom 27. Juni 20242 zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung der internationalen

Steuerkonformität und zur Umsetzung von FATCA (FATCA-Abkommen M1)

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]3,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs nach dem FATCA-Abkommen M1[Abkürzung M1, insbesondere:

a. die Pflichten schweizerischer Finanzinstitute gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und dem Internal Revenue Service (IRS) der Vereinigten Staaten von Amerika;

b. den automatischen Informationsaustausch zwischen der ESTV und dem IRS;

c. die Strafen für Widerhandlungen gegen das FATCA-Abkommen M1 und dieses Gesetz;

d. die Wahlmöglichkeit für schweizerische Finanzinstitute, anstelle der im VernehmlassungFATCA-Abkommen M1 genannten Ausführungsbestimmungen direkt jene des US-Finanzministeriums4 anzuwenden.

SR ..........

1SR 101

2 SR 0.672... ; AS 20...

3 BBl 20...

4 Die Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums können abgerufen werden unter: www.irs.gov. 2022-...