Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten

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5 Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der Überprüfungsverordnung

5.1 Ausgangslage

5.1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Ziffer 5 des vorliegenden Berichts betrifft die Übernahme und Umsetzung der Überprüfungsverordnung.

Mithilfe des Überprüfungsverfahrens soll ein besseres Management irregulärer Migrationsbewegungen an den Schengen-Aussengrenzen ermöglicht werden, indem einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen, die ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen die Schengen-Aussengrenzen überschreiten oder überschritten haben, eingeführt werden. Die Überprüfung soll dabei auch etwaige Gesundheits- und Sicherheitsrisiken feststellen und das für die Person korrekte Verfahren identifizieren. Im Anschluss wird die Person umgehend entweder dem Asylverfahren oder dem Rückführungsverfahren zugewiesen oder sie wird gestützt auf den Solidaritätsmechanismus von einem anderen Schengen-Staat übernommen. Um dem Asylverfahren zugewiesen zu werden, reicht eine Willensbekundung der betroffenen Person aus. Eine inhaltliche Prüfung des Asylantrags erfolgt erst nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens.

5.1.2 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis

Gestützt auf Artikel 4 des SAA mit der EU ist die Schweiz im Rahmen ihres Mitspracherechts berechtigt, im Schengen-Bereich in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates der EU mitzuwirken. Sie kann insbesondere Stellung nehmen und Anregungen einbringen. Über ein Stimmrecht verfügt die Schweiz jedoch nicht (vgl. Art. 7 Abs. 1 SAA).

Im September 2020 stellte die Europäische Kommission den Verordnungsvorschlag zur Überprüfung (sog. Screening) von Drittstaatsangehörigen an den Schengen-Aussengrenzen vor.

Die Diskussionen im Rat der EU dauerten von September 2022 bis zum 22. Juni 2022 und die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (Trilog) vom 12. Oktober 2023 bis zum 20. Dezember 2023.

Im Rahmen der Verhandlungen konnten die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz technische Fragen klären und ihre Lösungsvorschläge einbringen.

Bei den Diskussionen über den Verordnungsvorschlag ging es vor allem darum, ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Position des Europäischen Parlaments, das eine Stärkung der Garantien für die Überwachung der Grundrechte von Personen, die der Überprüfung unterliegen, forderte, und der Position des Rates, für den die Wahrung der Souveränität und Flexibilität für die Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung war.