Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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SO hält fest, dass Artikel 9b VE-AIG aufgrund des Flughafens Grenchen für ihre Polizei zu einem direkten Mehraufwand führen würde. Für die damit einhergehenden zusätzlichen Aufgaben müsse der Kanton zwingend zusätzliche Ressourcen schaffen bzw. erhalten. Dies, obwohl die bestehen Ressourcen bereits heute für die Erfüllung der eigentlichen Polizeiaufgaben knapp seien. Ohne entsprechende Zusatzmittel könne er die neuen Aufgaben nicht zuverlässig erfüllen.

Auch NW kritisiert den erheblichen personellen (mehrere 100 Stunden pro Jahr) und finanziellen (zusätzliches Personal und Haftplätze) Mehraufwand.

Die Mitte hingegen spricht sich trotz des zumindest zu Beginn anfallenden Mehraufwands für die Einführung des Überprüfungsverfahrens aus. Insgesamt würden die Vorteile überwiegen.

Die SVP findet es besonders bedenklich, dass die Umsetzungskosten und der Personalbedarf zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können.

5.4.13. Weitere Bemerkungen

Das BVGer weist darauf hin, dass in Artikel 108 Absatz 4 VE-AsylG nicht auf Artikel 21a Absatz 4 VE-AsylG verwiesen werden sollte, sondern auf Artikel 21a Absatz 6 VE-AsylG.

Das SRK hält fest, dass die Angaben zu den Familienmitgliedern im Überprüfungsformular im Hinblick auf eine mögliche Familienzusammenführung oder Relocation von entscheidender Bedeutung sei, weshalb die Erhebung dieser Informationen mit besonderer Aufmerksamkeit durchgeführt werden müsse. Ausserdem sollten auch Familienangehörige im weiteren Sinne berücksichtigt werden.

LU hält fest, dass die Überprüfungsverordnung mit dem Verfahren, die Identität irregulär ankommender Drittstaatsangehöriger einheitlich festzustellen, auch hilfreich für die Bekämpfung von Kriminalität sei.

Die SVP nimmt die neuen administrativen und regulatorischen Normen mit grosser Skepsis auf. Insbesondere kritisiert sie, dass die Verfahren an den Flughäfen verlängert würden und ein Überwachungsmechanismus eingerichtet werden müsse.

AICH gibt zu bedenken, dass das Überprüfungsverfahren erhebliche menschenrechtliche Risiken berge. Es bestehe die Gefahr, dass grundlegende Menschenrechte eingeschränkt würden.

ODAGE moniert, dass die betroffenen Personen während des Überprüfungsverfahrens nur noch eingeschränkt die Möglichkeit hätten, sich frei zu äussern, um ihren Bedarf an internationalem Schutz geltend zu machen. Darüber hinaus seien die von der Überprüfung betroffenen Personen oft hochgradig traumatisiert und würden aus Ländern kommen, in denen die Bevölkerung ein bisweilen berechtigtes Misstrauen gegenüber staatlichen Beamten hege. Es sei schwer vorstellbar, dass Personen, die Opfer von Folter, sexistischer oder sexueller Gewalt geworden seien, sich sicher genug fühlen würden, um sich gegenüber Fremden (beispielsweise Polizisten ohne spezifische Ausbildung in diesem Bereich) über ihre Verletzlichkeit und/oder Traumata zu äussern. Wenn die für die Überprüfung zuständigen Behörden in diesem Zusammenhang fälschlicherweise zum Schluss kommen würden, dass ein Asylantrag wenig Aussicht auf Erfolg habe, würden diese Asylsuchenden Gefahr laufen, an ein falsches Verfahren verwiesen zu werden. Darüber hinaus stehe die Übernahme in ihrer jetzigen Form nicht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (u. a. Istanbul-Konvention, Kinderrechtskonvention, Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität).