Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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systeme mit denen der EU (Eurodac, SIS, ETAIS) zu gewährleisten, um Sicherheitsbedrohungen und Risiken der irregulären Migration wirksam verhindern zu können. Die KKPKS begrüsst die Gewährung des Zugangs zu den Systemen durch die Kantons- und Gemeindepolizeien und merkt an, dass die Inbetriebnahme verschiedener Informationssysteme auf europäischer Ebene (PORTIS, EES, ETIAS, C-VIS, CIR) für die Polizeikorps einen erheblichen Ausbildungsbedarf mit sich bringe. Daher sei ein koordinierter und nachvollziehbarer Informationsfluss von grosser Relevanz. SG teilt diese Meinung.

ODAGE weist auf das Verhältnismässigkeitsprinzip hin, das als grundlegendes Prinzip im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten gelte. Es stelle daher mit Besorgnis fest, dass im Abschnitt «Datenschutz» des erläuternden Berichts die Verarbeitung durch die kantonalen Polizeibehörden mit keinem Wort erwähnt werde. Es empfiehlt, den Kantonspolizeien keinen Zugriff auf CIR, EES, ETIAS und C-VIS zu gewähren. Subsidiär hätten alle Mitglieder einer Behörde, die Zugang zu diesen Daten haben werden, eine obligatorische Schulung zum Schutz personenbezogener Daten zu besuchen.

Gemäss Bündnis Asyl, DJS, elisa-asile, FPABS, FPAZH, Pikett Asyl, SBAA, Solidaritätsnetz Bern, Solinetz Luzern sosf und ZiAB werden aufgrund der vom Bundesrat vorgeschlagenen dezentralen Umsetzung der Überprüfungsverordnung die Erfassung, die Übermittlung und der Abgleich von hochsensiblen Daten neu auch in den Händen der Kantone liegen. Dadurch würden zusätzliche Behörden, die bisher noch keinen Zugang zu Eurodac haben, neu an Eurodac angebunden. Sie sprechen sich gegen diese starke Ausweitung der Zugangsberechtigungen zu europäischen Datensystemen aus. SolidaritéS lehnt eine Ausweitung der Zugriffsrechte auf kantonale Migrations- und Polizeibehörden sowie Strafverfolgungsbehörden ebenfalls ab.

5.4.12. Finanzielle und personelle Auswirkungen

AG, AR, BE, BS, GE, GL, SH, TG, UR, VD, VKM und VS halten fest, dass die Konsequenzen der Übernahme und Umsetzung der Überprüfungsverordnung auf die Ressourcen der kantonalen Behörden noch nicht absehbar seien und sie deswegen nicht detailliert dazu Stellung nehmen könnten. VS fordert zudem, dass die Lasten auf die Kantone so gering als möglich ausfallen sollen.

NE merkt ebenfalls an, dass sie die Auswirkungen der künftigen Überprüfung von ausländischen Staatsangehörigen durch die Polizeibehörden derzeit nicht quantifizieren können, wobei sicherlich von einer zusätzlichen Belastung auszugehen sei. Die Polizeikräfte seien bereits heute stark beansprucht, insbesondere aufgrund des BAZ Boudry.

Die KKKPS listet die zusätzlichen erheblichen Ressourcen in Form von Personal, Aus- und Weiterbildungsbedarf, Haftplätzen, Transportfahrzeugen sowie Unterbringungs- und Erfassungsinfrastruktur auf. Sie merkt zudem an, dass die meisten kommunalen und kantonalen Polizeikorps nicht über solche Ressourcen verfügen würden und auch das notwendige Knowhow nicht vorhanden sei. Falls die Vollzugsaufgaben nichtsdestotrotz von den Kantonen übernommen werden müssten, stelle sich im Asylbereich zwingend die Frage der Entschädigung durch den Bund. SG teilt die Anliegen der KKPKS und moniert zusätzlich, dass die vorgesehenen Gesetzesanpassungen über die Anforderungen der Überprüfungsverordnung hinausgehen würden. Deswegen sei zu prüfen, ob einzelne Aufgaben (insbesondere die Begleitung von Asylsuchenden in ein BAZ) durch den Bund übernommen werden könnten. Schliesslich merkt der Kanton an, dass er derzeit nicht über genügend Haftplätze verfüge. Die Frage nach einem finanziellen Ausgleich des Bundes an die Kantone wird ebenfalls von FR, TI, VD und GE aufgeworfen. GE hält fest, dass insbesondere die biometrischen sowie die gesundheits- und sicherheitsbezogenen Kontrollen erhebliche Ressourcen erfordern.