Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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nach Art ihrer Ankunft registriert werden (z. B. irregulärer Aufenthalt, «Search and Rescue», Personen mit vorübergehendem Schutzstatus). Neu können alle Registrierungskategorien gegeneinander abgeglichen werden. Ausserdem wird mit der EU-Verordnung die Grundlage dafür geschaffen, dass mit der zukünftigen Interoperabilität über die Eurodac-Datenbank neu direkt Abgleiche mit anderen IT-Systemen der EU vorgenommen werden können.
─ Vorlage 4 – Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der Überprüfungsverordnung: Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar und ist entsprechend relevant für die Schweiz. Sie sieht ein Überprüfungsverfahren an der Schengen-Aussengrenze vor, um die Identität irregulär ankommender Personen festzustellen und sie dem richtigen Verfahren (Rückführung, Asylverfahren oder Übernahme durch einen anderen Schengen-Staat gestützt auf den Solidaritätsmechanismus) zuzuweisen. Das Überprüfungsverfahren umfasst die Identifizierung und Registrierung der ankommenden Personen, einen Abgleich mit den einschlägigen Datenbanken (Sicherheitscheck) und einen Gesundheitscheck. Die Regelungen für ein allfälliges anschliessendes Asylverfahren an den EU-Aussengrenzen sind in der Asylverfahrensverordnung festgehalten. Diese Asylverfahren sind für die Schweiz nicht anwendbar.
2. Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat am 14. August 2024 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 200511 über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsgesetz, VlG) durchzuführen. Diese dauerte bis zum 14. November 2024.12
Zur Vorlage sind 76 Eingaben eingegangen. Insgesamt haben sich 25 Kantone, 7 politische Parteien (Die Mitte, FDP, SP, EVP, SVP, die GRÜNEN und die GLP), der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen (SVZ), der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA), das Bundesgericht (BGer), das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sowie 38 weitere interessierte Kreise schriftlich geäussert. Davon haben sechs Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (SVZ, SAV, VSAA, BGer, Flughafen Zürich und Centre Patronal).
Rund die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die vier Vorlagen und damit auch die notwendigen Gesetzesanpassungen.
3. Inhalt und Einsichtnahme des Ergebnisberichts
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen zustimmend, ablehnend oder kritisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Bei Vernehmlassungsteilnehmern, die den Entwurf generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilneh-
11 SR 172.061
12 Der Vorentwurf, der erläuternde Bericht sowie die Stellungnahmen sind abrufbar unter www.fedlex.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > EJPD.