Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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die Schweiz bei der Umsetzung den ihr verbleibenden Handlungsspielraum nutze, um den Schutz der Geflüchteten und deren Rechte ins Zentrum zu stellen sowie die internationale Zusammenarbeit und Solidarität zu stärken. Die Schweiz müsse auf ihrer humanitären Tradition bestehen und eine vorbildliche Haltung einnehmen.

Als einzige Partei lehnt die SVP die gesamte Vorlage in der vorgeschlagenen Form ab. Insbesondere lehnt sie die zahlreichen rein bürokratischen und kostspieligen Weiterentwicklungen ab und fordert den Bundesrat zu einer schlanken und vernünftigen Umsetzung auf. Sie erinnert daran, dass sie das Prinzip der dynamischen bzw. automatischen Übernahme der Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands nicht akzeptiere. Die Schweiz müsse souveräne, einseitige und unabhängige Kontrollen an ihren Landesgrenzen durchführen können, ohne sich an eine ausländische Behörde wenden zu müssen. Illegalen Einwanderern, die mit Hilfe von Schleppern über sichere Drittstaaten einreisen würden, dürfe kein Asyl mehr gewährt werden. Sie seien umgehend in das betreffende Land zurückzuschicken. Asylgesuche sollten nur noch in geschlossenen Zentren gestellt werden können, die nur vom Ausland aus zugänglich seien. Schliesslich ist sie der Ansicht, dass die europäische Grenz- und Asylpolitik generell gescheitert sei und Konsequenzen gezogen werden müssten.

Der SGB teilt zwar das Bestreben des Bundesrates nach einem funktionierenden, krisenresistenten und gerechten europäischen Migrations- und Asylsystem. Er sieht die vorliegenden Gesetzesänderungen jedoch kritisch; insbesondere hinsichtlich der Einschränkung des Zugangs zum Asylverfahren. Zudem hat er grosse Bedenken, ob die vorliegende Reform zur Erreichung dieser Ziele führe. Auch in Zukunft würden die Staaten an den Schengen-Aussengrenzen die grössten Lasten tragen müssen. Anstelle einer solidarischen Lastenverteilung würden sie das Recht erhalten, standardisierte Schnellverfahren durchzuführen. Er sieht darin eine Abkehr von den Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention und fordert den Bundesrat daher auf, sich auf internationaler und nationaler Ebene mit Vehemenz für die Verteidigung eines menschenwürdigen und menschenrechtskonformen Asyl- und Migrationssystems einzusetzen und die Vorlagen nachzubessern, ohne dabei die Schengen- und Dublin-Assoziierung aufs Spiel zu setzen.

4.1.3. Rückmeldung der Interessierten Kreise

Die KKJPD und KKPKS unterstützen die Vorlagen grundsätzlich. Gemäss der KKPKS beinhalte der EU-Pakt verschiedene Massnahmen, die auch aus polizeioperativer Sicht sinnvoll erscheinen würden. Die KKJPD unterstützt die mit dem EU-Pakt verfolgten Ziele der EU, die irreguläre Migration zu reduzieren, ausdrücklich. Beide kritisieren jedoch, dass gewisse Neuerungen aufgrund der vorgesehenen Kompetenzverteilung einen Mehraufwand für die kantonalen Polizei- und Migrationsbehörden mit sich bringen würden. Die KKPKS teilt diesbezüglich die Auffassung der Kantone, wonach sich die Frage einer Entschädigung durch den Bund stelle. Die KKJPD weist ferner darauf hin, dass bei der Umsetzung darauf zu achten sei, dass die Übernahme der neuen Regelungen mit anderen innerstaatlichen Arbeiten zur Verbesserung des Asylsystems in der Schweiz (z. B. Gesamtstrategie Asyl) koordiniert und die Interdependenzen zu jeder Zeit berücksichtigt werden.

IOM, VKM und SMRI begrüssen die Übernahme des EU-Pakts ebenfalls. Auch das UNHCR unterstützt die Reform. Die VKM begrüsst insbesondere, dass sich die Schweiz den Bemühungen der EU, die irreguläre Migration zu reduzieren, anschliesse. Die IOM begrüsst, dass sich die Schweiz durch die Übernahme des EU-Pakts für ein widerstandsfähigeres Migrations- und Asylsystem einsetze, das auch die Rechte von Menschen auf der Flucht schütze. Der EU-Pakt sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem umfassenderen Ansatz für die Steuerung der Migration in Europa. Die IOM ist der Ansicht, dass der Pakt eine gute Gelegenheit für die Schweiz sei, die technische Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der