Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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mern, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren. Vernehmlassungsteilnehmer, die dem Entwurf kritisch gegenüberstehen aber diesem nicht explizit zustimmen oder ihn ablehnen, werden separat aufgeführt.

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Diese werden zunächst allgemein zusammengefasst (Ziff. 4) und dann nach Vorlagen und einzelnen Themen gegliedert (Ziff. 5) aufgeführt.

Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen, die auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zu finden sind.13 Eine Liste der Kantone, Parteien sowie weiteren interessierten Kreise, die eine Rückmeldung eingereicht haben, findet sich in Ziffer 6.

Gemäss Artikel 9 VlG sind die Vernehmlassungsunterlagen, die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und der Ergebnisbericht nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat öffentlich zugänglich.

4. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

4.1. Allgemeine Rückmeldung zum gesamten EU-Migrations- und -Asylpakt

4.1.1. Rückmeldung der Kantone

Die Kantone stimmen den vier Vorlagen mehrheitlich zu und sind mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Grundsatz einverstanden. AI und JU haben keine Anmerkungen anzubringen. OW nimmt die neuen Regelungen zur Kenntnis. AR, BS, GR, NW, SH, SO, UR, VD und ZH begrüssen, dass sich die Schweiz den Bemühungen der EU zur Reduzierung der irregulären Migration nach und innerhalb Europas anschliesse, und haben gewisse Anmerkungen anzubringen. FR, SG, VD und ZG begrüssen die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen ebenfalls. SG hebt insbesondere hervor, dass die Ziele des EU-Migrations- und -Asylpakts auch im Interesse der Schweiz liegen würden. TI befürwortet zwar den Zweck der vorliegenden Gesetzesänderungen und die Vorteile, die diese für die Schweiz mit sich bringen würden, dennoch hebt der Kanton gewisse kritische Aspekte hervor. TG hält fest, dass die Schweiz geografisch im Zentrum der EU liege, weshalb ein Anschluss unabdingbar und konsequent sei, um die Sekundärmigration zu senken und die nun schrittweise einzuführenden neuen oder erweiterten IT-Systeme wie Eurodac, EES, ETIAS usw. konsequent nutzen zu können.

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung äussern sich die Kantone kritisch und bringen viele Änderungsvorschläge ein: FR und VD heben dabei insbesondere die zusätzlichen Aufwände in Bezug auf die neuen Verpflichtungen der Eurodac- und Überprüfungsverordnung hervor. Es stehe der Schweiz zudem frei, gewisse Aufgaben nicht auf die Kantone, sondern auf den Bund zu übertragen. Auch NW unterstützt die Vorlagen, weist jedoch ebenfalls auf die erheblichen personellen und finanziellen Auswirkungen hin, die insbesondere die kantonalen Behörden betreffen werden. Daher hält es NW für unerlässlich, dass der Bund die Kantone bei der Umsetzung dieser Massnahmen finanziell unterstütze und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stelle, um die zusätzlichen Anforderungen effektiv zu bewältigen. Ebenfalls werfen FR und VD aufgrund der Anhäufung zusätzlicher Belastungen die Frage eines finanziellen Ausgleichs des Bundes an die Kantone auf. Ausserdem sieht NW in der innerstaatlichen Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen Optimierungspotenzial insbesondere im Bereich der Dublin-Haft und der Durchführung von Asylverfahren. Schliesslich moniert GE, dass gewisse