Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/55: Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) · 9 Seiten
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fördert PiBS fachliche und praktische Kompetenzen. Erste Rückmeldungen liessen vermuten, dass die praktischen Kompetenzen der PiBS-Studierenden bei Studienabschluss besser als jene der Studierenden mit GM und AWE sein könnten. Auch der Frauenanteil war bei den eingerichteten PiBS im Fachbereich Technik und Informationstechnologie höher als bei gewöhnlichen Studienmodellen. Bezüglich des Beitrags zur Minderung des Fachkräftemangels hielt die Evaluation 2019 fest, dass auf der Ebene Einzelunternehmen PiBS durchaus zu einer Minderung des Fachkräftemangels beitragen kann. Gefestigte Aussagen zur Praxisorientierung der Absolventinnen und Absolventen, ihrer Integration und ihres Verbleibs in der Arbeitswelt und damit zum Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels bedurften aufgrund der Tatsache, dass die ersten Absolvierenden erst im Sommer 2019 das Studium abschlossen, einer späteren Wirkungsanalyse. PiBS zeigte in jedem Fall keine negativen Auswirkungen auf die Bildungssystematik, insbesondere hat es keine Lehrplätze in den teilnehmenden Unternehmen verdrängt. Die Evaluation empfahl aus diesen Gründen, 2023 eine weitere Wirkungsanalyse durchzuführen und den Versuch PiBS bis und mit Startjahrgang 2025 zu verlängern. Die Wirkungsanalyse 2023 kann sich einerseits auf fünf PiBS-Kohorten stützen, die ihr Studium abgeschlossen haben (Kohorten 2015-2019), und andererseits auf Absolventinnen und Absolventen von vier Kohorten, die seit mindestens einem Jahr auf dem Arbeitsmarkt sind. Die Startverlängerung bis Ende 2025 soll den FH zudem ermöglichen, bei einer allfälligen gesetzlichen Verankerung von PiBS im MINT-Bereich das Angebot nicht zu unterbrechen.
Stellungnahme Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK)
Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz, in welchem die Träger der Hochschulen und auch die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen sowie die Organisationen der Arbeitswelt mit beratender Stimme vertreten sind, hat die Ergebnisse der Evaluation an seiner Sitzung vom 29. November 2019 gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 der WBF-Verordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Er bestätigte die Schlussfolgerungen der Evaluation, wonach zusätzliche Datenerhebungen und eine Wirkungsanalyse notwendig seien, um abschliessend beurteilen zu können, ob der Versuch PiBS u.a. einen Beitrag zur Stärkung der Praxisorientierung der Studierenden und der Minderung des Fachkräftemangels im MINT-Bereich leisten kann. Der Hochschulrat beantragte daher beim Bundesrat eine entsprechende Verlängerung des Versuchs PiBS.
Verlängerung der Pilotphase: Start bis Ende 2025 möglich
Das SBFI hat die Evaluationsergebnisse zusammen mit der Stellungnahme des Hochschulrats gemäss Artikel 4 Absatz 27 der Verordnung WBF in einem Bericht festgehalten. Danach sollte den Fachhochschulen mit der vorgeschlagenen Änderung die Möglichkeit gegeben werden, den Versuch PiBS bis und mit Startjahrgang 2025 zu verlängern. Eine Wirkungsanalyse wurde für 2023 angekündigt. Die bisherigen rechtlichen Grundlagen für die Startjahrgänge 2015-2019 des Pilotversuchs mussten angepasst und deren Start bis am 31. Dezember 2025 verlängert werden. Der Bundesrat hat den Bericht des SBFI zu PiBS zur Kenntnis genommen und die Pilotphase PiBS mit Beschluss vom 26. Februar 2020 verlängert. Die V-HFKG sowie die WBF-Verordnung wurden entsprechend angepasst8.
7 Art. 5a Absatz 4 alte WBF-Verordnung, AS 2005 4665.
8 AS 2020 711; AS 2020 713 bzw. 2021 806.