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Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 7 Seiten
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b. Umsatzerlös von 50 Millionen Franken,
c. 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;
3. Unternehmen, die nach Artikel 963 zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind und die zusammen mit den kontrollierten Unternehmen zwei der Grössen nach Ziffer 2 in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten.
Art. 964b
B. Ausnahmen1 Von der Pflicht nach Artikel 964a befreit sind Unternehmen:
1. die von einem anderen Unternehmen kontrolliert werden:
a. das nach Artikel 964a einen Bericht über Nachhaltigkeitsaspekte erstellen muss; oder
b. das einen gleichwertigen Bericht nach ausländischem Recht erstellt;
2. die allein oder zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- oder ausländischen Unternehmen mindestens zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten:
a. Bilanzsumme von 450 000 Franken,
b. Umsatzerlös von 900 000 Franken,
c. 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
2Unternehmen, die keinen eigenen Bericht über Nachhaltigkeitsaspekte verfassen, müssen im Anhang zur Jahresrechnung angeben, bei welchem anderen Unternehmen sie in den Bericht einbezogen sind. Sie müssen diesen Bericht veröffentlichen.
Art. 964c
1Der Bericht über Nachhaltigkeitsaspekte muss Rechenschaft geben über die folgen-C. Zweck und
Inhalt des Be- den Nachhaltigkeitsaspekte
richts
1. Umweltfaktoren, insbesondere den Stand in Bezug auf die Erreichung des Netto-Null-Treibhausgasemissionsziels bis spätestens 2050 zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau;
2. Sozialaspekte einschliesslich Arbeitnehmerbelange;
3. Menschenrechtsaspekte;
4. Governance-Aspekte einschliesslich organisatorischer Vorkehren zur Bekämpfung von Korruption.
2Zu nennen sind diejenigen Angaben, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind.
3Der Bericht umfasst insbesondere: