Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2

1.2 Inhalt der Vorlage  Umstellen der Fahrzeugzulassung von Typendaten auf initiale Einzelfahrzeugdaten: Die

Einzelfahrzeugdaten vereinfachen und erleichtern die Zulassung durch die Strassenverkehrsämter, da diese die Fahrzeugdaten nicht mehr erfassen müssen. Bei Fahrzeugen, welche über ein eCoC

verfügen, sind die Daten für das ASTRA via EUCARIS abrufbar, womit die Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge digitalisiert wird.

 Bezug von elektronischen Übereinstimmungsbescheinigungen aus EUCARIS durch das

ASTRA via der neuen Fachapplikation IVITA-S: Die schweizerische Fahrzeugzulassung bedarf einer Neuausrichtung und Digitalisierung, da in der EU bereits ein Grossteil der Fahrzeuge seit mehreren Jahren mittels sogenannter CoC zum Verkehr zugelassen wird. Diese CoC enthalten die initialen Einzelfahrzeugdaten. Ab dem 5. Juli 2026 werden für Fahrzeuge der Klassen M, N und O nur noch elektronische eCoC via EUCARIS ausgetauscht. Damit das ASTRA diese eCoC für in die Schweiz importierte Fahrzeuge künftig aus EUCARIS beziehen und speichern kann, muss eine neue

Fachapplikation, IVITA-S, erstellt werden.

 Abschalten der Fachapplikation TARGA, die seit 1984 im Einsatz steht und Transfer der Funktionen in die Fachapplikationen IVITA-S.

Einführung eines eDatenblattes pro Fahrzeug: Das ASTRA bereitet die Daten von jedem neuen vollständigen oder vervollständigten Fahrzeug, wofür ein initialer Einzelfahrzugdatensatz in Form eines eCoC vorhanden ist, in Form eines sogenannten eDatenblattes auf. Dieses kann von den an der Zulassung beteiligten Stellen abgerufen werden.

Umsetzung Motion Darbellay (13.3818): Die Motion Darbellay verlangt die bisherigen rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass in der EU genehmigte Neufahrzeuge ohne

strassenverkehrsamtliche Prüfung an den Zulassungsschaltern in Verkehr gesetzt werden können. Der in die Vernehmlassung gegebene Vorschlag erlaubt eine rein administrative Zulassung für den

Grossteil der leichten Personenwagen der Klasse M1, die über ein eCOC verfügen. Für alle anderen Fahrzeuge der Klassen M, N und O können die eCoC-Daten für die Zulassung verwendet werden.

Diese Fahrzeuge müssen aber aufgrund von Differenzen zwischen den europäischen und Schweizer Fahrzeugklassen weiterhin beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung vorgeführt werden.

Umsetzung Motion Reimann (16.3846): Die Motion Reimann verlangt eine zeitgemässe Form der Erhebung oder die Abschaffung der Zusatzkosten gemäss Ziffer 3 des Anhangs 3 der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV, SR 741.511). Sie soll insofern umgesetzt werden, als dass eine Gebühr für alle Fahrzeuge erhoben werden soll, die gestützt auf ein Produkt (Typengenehmigung, Datenblatt oder digitaler Einzelfahrzeugdatensatz) des ASTRA zum Verkehr zugelassen werden. Das Aufkleben der Kontrollmarke entfällt, da der Bezahlprozess digitalisiert wird.

 Neue Berechnungsmethode für das Leistungsgewicht von Motorrädern: Neu ist, dass als

«Leistungsgewicht» das «Verhältnis von Motorleistung zu Gewicht in fahrbereitem Zustand» gilt

(bisher: «Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht»). Der Grenzwert des Leistungsgewichts wird zudem im Verordnungstext neu auf eine Stelle nach dem Komma angegeben und passt sich so an den Inhalt der EU-Richtlinie an.

1.3 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat das Verfahren zur Vernehmlassung 2024/06 am 14. August 2024 eröffnet.

Eingeladen wurden die Kantone, interkantonale Konferenzen und Organisationen, die in der

Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städten, Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere Verbände, Organisationen und

3/67 ASTRA-D-33DB3401/688