Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten

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Übersicht

Die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer sehr grosser Kommunikationsplattfor- men und sehr grosser Suchmaschinen sollen gestärkt werden. Dies ist das we- sentliche Ziel des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Such-

maschinen, für das ein Vorentwurf vorgelegt wird (VE-KomPG). Namentlich wird

z. B. mehr Transparenz bei der Entfernung von Inhalten und Sperrung von Kon-

ten verlangt.

Ausgangslage

Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen bilden eine neue Kommunikations- infrastruktur. Diese wird von wenigen international tätigen Unternehmen wie Alphabet (u. a. Google, YouTube), Meta (Facebook, Instagram), TikTok und X nach deren privat festgelegten und durchgesetzten Regeln betrieben. Neben positiven Potenzialen, wie

z. B. mehr Vielfalt an öffentlich sichtbaren Informationen und Meinungen, sind mit Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen auch gewichtige negative Potenziale, wie etwa die Verbreitung von Drohungen oder Beschimpfungen oder die Entfernung von Inhalten nach unklaren Regeln, verknüpft. Diese negativen Potenziale können die Grundrechte (insbesondere Meinungs- und Informationsfreiheit) und die Meinungsbildung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Kommunikation beeinträchtigen. Mithilfe des Bundesgesetzes, für das ein Vorentwurf vorgelegt wird, sollen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz gestärkt und von den Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen oder sehr grosser Suchmaschinen mehr Sorgfalt und Transparenz verlangt werden, ohne dabei die positiven Effekte dieser Dienste einzuschränken. Insgesamt soll das neue Bundesgesetz zu einem sicheren, verlässlichen und vertrauenswürdigen Online-Umfeld beitragen.

Inhalt der Vorlage

Zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer wird von den Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen mehr Transparenz bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten verlangt: Sie sollen über solche Entscheidungen informieren und diese begründen müssen. Zudem haben sie ein internes Beschwerdeverfahren bereitzustellen und bei Streitigkeiten an einer aus- sergerichtlichen Streitbeilegung mitzuwirken. Um Nutzerinnen und Nutzer besser vor mutmasslich strafrechtlich relevanten Inhalten wie bspw. Verleumdung, Beschimpfung oder Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu schützen, müssen Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen ein niederschwelliges Meldeverfahren und ein Verfahren zur Bearbeitung dieser Meldungen einrichten.

Der Vorentwurf enthält zudem Transparenzvorgaben zur Kennzeichnung und Adres- sierung von Werbung sowie zum Einsatz von Empfehlungssystemen. Die regelmässige Berichterstattung sowie der Datenzugang für Verwaltung und Forschung ermöglichen, die gesellschaftlichen Auswirkungen der Tätigkeiten sehr grosser Kommunikations- plattformen und sehr grosser Suchmaschinen besser abzuschätzen und zu beaufsich- tigen.

Der Vorentwurf stützt sich auf Artikel 95 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV, SR 101), der dem Bund die Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über die Ausübung der pri- vatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erteilt.