Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Die Bevölkerung informiert sich immer stärker über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen wie Google Search, TikTok, und X (ehemals Twitter).1 Die Kommuni- kationsplattformen und Suchmaschinen nehmen damit eine zentrale Stellung im digi- talen Raum ein und können öffentliche Kommunikation, Meinungsbildung und Gewohn- heiten mitbeeinflussen.
Insgesamt bilden Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen eine neue Kommu- nikationsinfrastruktur neben jener der herkömmlichen Massenmedien. Die grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen gehören wenigen global tätigen pri- vaten Unternehmen und basieren auf Software, die stetig verändert wird. Diese Unter- nehmen legen für ihre Dienste eigene Regeln für Kommunikation und Informationssu- che fest und setzen diese weitgehend per Algorithmen durch. Wenige ausländische Organisationen entscheiden so nach ihren eigenen Regeln, was in der Schweiz in wich- tigen Teilen des digitalen Raums gesagt oder nicht gesagt werden darf, wer welche Inhalte sieht oder nicht sieht und wer an der öffentlichen Kommunikation teilnehmen kann oder davon ausgeschlossen wird.
Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen tragen einerseits zu einer besseren Verwirklichung der Meinungs- und Informationsfreiheit bei. Ihre Offenheit und die nied- rigen technischen Zugangsbarrieren bei gleichzeitiger Abwesenheit einer journalis- tisch-redaktionellen Auswahl und Kontrolle von Informationen hat allerdings auch ne- gative Auswirkungen zur Folge. Verschiedene vom BAKOM in Auftrag gegebene Stu- dien beurteilen den Schutz einer gut funktionierenden Öffentlichkeit, in der Debatten frei stattfinden können, als ungenügend.2 Das Thema Regulierung von Kommunikati- onsplattformen war auch wiederholt Gegenstand parlamentarischer Vorstösse (vgl. Ziff. 1.4).
In der Schweiz bestehen bislang keine bzw. nur punktuelle Vorschriften, welche die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gegenüber den Anbieterinnen von Kommunikati- onsplattformen oder Suchmaschinen stärken oder diese zu mehr Transparenz ver- pflichten. Ihre Tätigkeit wird zwar von den allgemeinen Rechtsregeln erfasst, auf den Erlass von spezifischen gesetzlichen Regelungen wurde bislang aber verzichtet. Damit sind die Nutzerinnen und Nutzer weitgehend der Willkür der Anbieterinnen von Kom- munikationsplattformen oder Suchmaschinen ausgeliefert. Zudem sind die Regeln für die öffentliche Debatte auf diesen Diensten intransparent, die Gleichbehandlung der Nutzenden ist nicht gewährleistet und es gibt ungenügende Verfahrensstandards im Fall von Entfernungen von Inhalten oder Sperrungen von Benutzerkonten durch die Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen. Ebenso fehlt eine gesetzliche Ver- pflichtung für Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen, ein Meldeverfahren und ein Verfahren zur Bearbeitung der Meldungen einzurichten, mit dem sich die Nutzerin- nen und Nutzer niederschwellig gegen mutmasslich strafrechtlich relevante Inhalte wie etwa Verleumdung (Art. 174 des Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 [StGB,
1 Vgl. Medienmonitor Schweiz 2023, abrufbar unter: www.medienmonitor-schweiz.ch > Konzerne > Meinungsmacht.
2 Die entsprechenden Studien sind abrufbar unter: www.bakom.admin.ch > Elektronische Medien > Studien > Einzelstudien.