Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten
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SR 311]), Beschimpfung (Art. 177 StGB) oder Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) wehren können.3
Mit dem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, für welches vorliegend ein Vorentwurf vorgelegt wird, soll dies geändert werden: Die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz sollen gestärkt werden, indem von den Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen oder sehr grosser Such- maschinen mehr Sorgfalt und Transparenz verlangt werden. Damit soll insgesamt zu einem sicheren, verlässlichen und vertrauenswürdigen Online-Umfeld beigetragen werden.
Auf Ebene der Europäischen Union ist am 16. November 2022 mit dem Digital Services Act (DSA) ein Rechtstext in Kraft getreten, der einen sicheren digitalen Raum schaffen und die Grundrechte der Nutzenden schützen will. Seit dem 17. Februar 2024 ist der DSA vollumfänglich anwendbar.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Der Bundesrat hat am 5. April 2023 aufgrund einer Aussprache Handlungsbedarf er- kannt und daher den Auftrag für eine Vernehmlassungsvorlage erteilt.4
Auch die im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durchgeführte Studie5 spricht sich für die Notwendigkeit einer Schweizer Regulierung aus: Sie kommt zum Schluss, dass eine proaktive, freiwillige Ausdehnung des DSA durch die Kommunika- tionsplattformen auf die Schweiz von diesen wohl nicht vorgesehen ist. Einzelne Platt- formen haben zwar verschiedene technische Anpassungen, die der DSA verlangt, auch in der Schweiz bereits umgesetzt (oder hatten diese Aspekte bereits vor dem DSA angewendet),6 dass dies aber von allen Kommunikationsplattformen vollumfänglich und harmonisiert gemacht werden wird, bezweifeln die Autoren der RFA. Grundsätzlich sei vielmehr davon auszugehen, dass die Kommunikationsplattformen die EU-Rege- lungen nur dann auch in der Schweiz anwenden, wenn die Kosten einer Nicht-Imple- mentierung die Kosten der Implementierung übersteigen. Die RFA hält entsprechend fest: «In der Summe ist davon auszugehen, dass Nutzende in der Schweiz im Vergleich zu den Nutzenden in der EU im Status quo schlechter gestellt sind und wenn überhaupt nur punktuell von der DSA-Regulierung profitieren.»7
3 Vgl. Bericht des BAKOM vom 17. November 2021, «Intermediäre und Kommunikationsplattformen, Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance», abrufbar unter: www.bakom.admin.ch > Digitalisierung und Internet > Digitale Kommunikation > Intermediäre und Kommunikationsplattformen.
4 Medienmitteilung des BAKOM vom 5. April 2023 «Grosse Kommunikationsplattformen: Bundesrat strebt Regulierung an», abrufbar unter www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Informationen des BAKOM > Medienmitteilungen.
5 Ecoplan (2024): Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zur Regulierung von sehr grossen Kommunikationsplattformen und sehr grossen Suchmaschinen, im Folgenden zitiert als RFA. Abrufbar unter www.bakom.admin.ch > Digitalisierung und Internet > Digitale Kommunikation > Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen.
6 Einzelne Plattformen gewähren bspw. Datenzugang für Schweizer Forschende, ermöglichen die Deaktivierung von personalisierter Werbung für Personen in der Schweiz zwischen 13 und 17 Jahren oder legen die Werbebibliothek offen.
7 RFA, S. 20.