Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/70: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025 · 9 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-13/1/4
4. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
4.1. Revision der Energieeffizienzverordnung
Die Kantone AG, AR, BE, BL, SZ sowie die Groupe E begrüssen sämtliche gemäss Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Verordnungsänderungen.
4.1.1 Geräte
Der HEV begrüsst sämtliche gemäss Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen gerätespezifischen Verordnungsänderungen. Der SWICO begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Anhänge 1.12 und 1.23. Der FEA begrüsst die vorgenommenen Angleichungen an die EU.
Die FRC, Pro Natura, SES, S.A.F.E., WWF und Topten äussern grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage. Für die Produktkategorien Kühlgeräte, Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Displays und Einzelraumheizgeräte werden jedoch strengere Mindestanforderungen gefordert. Die SES, S.A.F.E. und der WWF wünschen zusätzlich Anforderungen an Entfeuchter.
Die Kantone AI, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TI, TG, UR, NW, VS, ZH, ZG, sowie die EnDK fordern eine Anpassung des Anhangs 1.18. Die Anforderungen für das Inverkehrbringen und Abgeben elektrischer Einzelraumheizgeräte seien so zu verschärfen, dass elektrische Widerstandsheizungen nur noch in den gemäss MuKEn 2014 vorgesehenen Ausnahmefällen eingesetzt werden können. Der Kanton VD regt an, diese Problematik generell zu lösen, da auch andere Produkte (z.B. Jacuzzis) betroffen sind. Die IG Detailhandel sowie der FEA wünscht sich Lockerung der Anforderungen auf das Niveau der EU.
Die SVP ist mit den Vorschlägen grundsätzlich einverstanden, sehen aber die geplanten Anpassungen für Einzelraumheizgeräte und den Standby- und Aus-Zustand von Geräten kritisch, da potenzielle Preiserhöhungen an die Konsumenten weitergeben werden könnten.
4.1.2 Fahrzeuge
SES, VCS, S.A.F.E., WWF und Pro Natura unterstützen die Anpassungen im Bereich Fahrzeuge. Zusätzlich fordern sie u.a. eine verstärkte Pflicht zur Deklaration der Energieetiketten-Angaben in der Werbung sowie auf den Webseiten, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für Personenwagen sowie realitätsnahe Angaben für Plug-in-Hybride. TopTen, FRC begrüssen die Anpassungen auch und unterstützen die zusätzlichen Forderungen ebenfalls.
Der TCS unterstützt die Streichung des Artikels über die Anrechnung von Biogas, da dieser auf Wunsch der Gasbranche erfolgt und nur wenige Fahrzeuge betrifft. Auch die Einführung der Ein-Klick-Regel, die sich auf kleine Werbeanzeigen beschränkt und so die Balance zwischen Transparenz und Lesbarkeit für Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet wird, begrüsst der TCS.
SWA und KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützen grundsätzlich die Einführung der Ein-Klick-Regel. Die vorgeschlagenen 10 Prozent sind aber zu hoch und sollten auf 5 Prozent reduziert werden. Oder sogar eine generelle Anwendung in allen Werbungen ermöglicht werden.
AutoSchweiz, AGVS und sgv sind im Grundsatz mit den Anpassungen einverstanden. Die Ein-Klick-Regel soll aber bereits angewendet werden dürfen, wenn die minimale Grösse der grafischen Darstellung mehr als 5 Prozent der Werbefläche ausmacht. Der Biogasanteil soll zudem neu in der CO2-Verordnung geregelt werden. Auto-Schweiz und sgv fordern die Beibehaltung der Angabe des klimarelevanten Anteils und der Ergänzung durch synthetisches Gas. strasseschweiz unterstützt diese STN ebenfalls.
VSG, Gaznat, Swissgas, Ökostrom Schweiz, aeesuisse und energie360° stimmen der Streichung von Artikel 12 EnEV unter der Voraussetzung zu, dass neu der Biogasanteil in der CO2-Verordnung eigenständig formuliert und dort zusätzlich ein individueller Reduktionswert ermöglicht wird. Zudem soll der erläuternde Bericht korrigiert werden, damit klar wird, dass weiterhin Biogas im Verkehrsbereich eingesetzt wird und die Unternehmen künftig frei über die Höhe des Biogasanteils in der Gasmobilität entscheiden können.
4/9 BFE-D-32B43401/285