Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/70: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025 · 9 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Vorentwurf zur Revision vom Mai 2025 der Energieeffizienzverordnung
Die Anforderungen an die Ressourceneffizienz, die Informationspflicht und die Energiekennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern sind in der Schweiz gleich geregelt wie in der EU. Einzig die Effizienzanforderungen sind in der Schweiz strenger geregelt. Mit der vorliegenden Revision findet eine Angleichung der Anforderungen statt.
Mit der neuen Verordnung (EU) 2023/25331, welche die Verordnung (EU) Nr. 932/2012 ersetzt, und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/25342, welche die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 ersetzt, führt die EU eine neue Berechnungsmethode und höhere Mindestanforderungen an die Energieeffizienz ein. Gemäss der neuen Berechnungsmethode gilt in der EU ein EEI von 85 als neue Mindestanforderung (entspricht der neuen Klasse E). Die aktuell gültige Energieetikette mit den Klassen A+++ bis D wird neu von A bis G skaliert.
Für Haushaltswäschetrockner mit einer Trocknungsleistung bis 4 kg/h gilt in der Schweiz die Mindestanforderung A+++. Gemäss einer vom BFE in Auftrag gegebenen Studie3 fallen 99.1 % der bisher erlaubten Geräte mit der neuen Berechnungsmethode und der neuen Energieetikette in die Klasse C oder besser. Für Haushaltswäschetrockner mit einer Trocknungsleistung bis 4 kg/h soll deshalb in der Schweiz neu die Klasse C als Mindestanforderung gelten (Ziffer 2.1). Eine Übernahme der Mindestanforderung der EU (Klasse E) hätte zur Folge, dass in der Schweiz zukünftig Geräte in Verkehr gebracht werden dürften, welche heute verboten sind.
In der Schweiz gilt für Wäschetrockner mit einer Trocknungsleistung >4kg/h die Mindestanforderung A++. Gemäss der erwähnten Studie fallen 100 % der bisher erlaubten Geräte mit der neuen Berechnungsmethode und der neuen Energieetikette in die Klasse E oder besser. Die Schweiz übernimmt deshalb für Wäschetrockner mit einer Trocknungsleistung >4kg/h die Anforderungen der EU (Ziffer 2.2)
EEI EEI
alte EU-Berechnungsmethode neue EU-Berechnungsmethode
Trocknungsleis- Aktuelle Min- Aktuelle Mindest- Strengere Mindestan- Mindestanfortung: destanforderun- anforderungen in forderungen in der derungen in der gen in der EU der CH EU, mit neuer Berech- CH
nungsmethode
>4kg/h < 76 < 32 ≤ 85 ≤ 85
(Klasse B) (Klasse A++) (Klasse E) (Klasse E)
≤4kg/h < 76 < 24 ≤ 85 ≤ 60
(Klasse B) (Klasse A+++) (Klasse E) (Klasse C)
Die neuen Ökodesign-Anforderungen gelten in der EU ab dem 1. Juli 2025, der revidierte Anhang 1.3 tritt in der Schweiz an demselben Datum in Kraft. Für die Abgabe der zu diesem Zeitpunkt schon in Verkehr gebrachten Geräte ist eine Übergangsfrist für ein Jahr geplant (Ziffer 5).
1 Verordnung (EU) 2023/2533 der Kommission vom 17.11.2023 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission, Fassung gemäss ABl. L, 2023/2533, 22.11.2023, S. 1.
2 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 der Kommission vom 13. Juli 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 der Kommission, Fassung gemäss ABl. L, 2023/2534, 22.11.2023, S. 1.
3 Bush Energie (2023), Marktstudie zu Wäschetrocknern im Hinblick auf die Revision der EnEV 2024