Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 40 Seiten
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Klimaschutz-Verordnung Erläuternder Bericht
Emissionsreduktion zu identifizieren. Für die Umsetzung der Massnahmen fallen jedoch weitere Kosten an.
Die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen unterstützt die Unternehmen als „Early-Movers“ bei der Transformation. Die Förderung steht sowohl grossen wie auch kleinen und mittleren Unternehmen (letzteren z.B. über einen Branchenfahrplan) offen. Sie baut finanzielle Hemmnisse ab und trägt - auch indirekt durch den mit der Berichterstattung begünstigte Wissenstransfer – zur Etablierung und zur breiten Anwendung neuartiger Technologien in der Industrie bei. Das ist notwendig, damit der Industriesektor seine Emissionen bis 2050 um mindestens 90 Prozent gegenüber 1990 vermindern kann. Die Förderungen können zudem ausschlaggebend für erste Anwendungen von CCS und NET sein.
Die Absicherung von Risiken für thermische Netze und thermische Langzeitspeicher unterstützt deren Verbreitung in der Schweiz. Insbesondere bei thermischen Langzeitspeicher gibt es noch unklare Aspekte zur Konstruktion, Bewirtschaftung sowie den Speicherkosten. Die vorgesehenen Bestimmungen begünstigen mit der Publikation der relevanten Daten daher auch den Wissenstransfer zwischen wirtschaftlichen Akteuren.
Mit der Anpassungsplattform wird die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen, der Wissenschaft aber auch der Wirtschaft im Bereich der Anpassung an den Klimawandel verbessert.
Mit den Verordnungsbestimmungen erhält die Finanzbranche freiwillige Instrumente an die Hand, um ihren Beitrag zur emissionsarmen gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung zu evaluieren.
39/40 054.10-00772/00002/00018/R114-1275