Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 40 Seiten

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Klimaschutz-Verordnung Erläuternder Bericht

KIG die Finanzierung über das KlGgeleistet werden soll.52 Zudem hat sich die schweizweit zentrale Abwicklung sowohl für die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer als auch Beraterinnen und Berater bewährt (Abs. 3). Damit wird eine einheitliche Förderung garantiert und die Vollzugskosten können tief gehalten werden. Zum Vollzug und Betrieb gehören u.a. das Führen einer Gesuchplattform für die Impulsberaterinnen und -berater, die zentrale Organisation der Qualitätssicherung u.a. mit Umfragen bei den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer wie auch den Impulsberaterinnen und -berater, die Weiterentwicklung der über 100 Beratungs- und Kommunikationsunterlagen in drei Sprachen und die Betreuung sowie Aus- und Weiterbildung der rund 2'000 Impulsberaterinnen und -berater. Die Vollzugs- und Betriebskosten inkl. der Aus- und Weiterbildung der Impulsberatenden sowie der Qualitätssicherung sollen dabei 1.5 Millionen Franken des geplanten Budgets von höchstens 15 Millionen Franken pro Jahr nicht übersteigen.

Die Bekanntmachung der Massnahmen des Impulsprogramms erfolgt insbesondere über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (vgl. Art. 109 CO2-Verordnung) sowie das Programm Energie-Schweiz. Die Finanzierung der Programmkommunikation erfolgt insbesondere aus den Mitteln für die Programmkommunikation des Gebäudeprogramms. Diese stellt sicher, dass die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer umfassend über diese Fördermassnahmen informiert werden.

52 Ukraine: Bundesrat erhöht finanzielle Mittel für das Aktionsprogramm EnergieSchweiz. Medienmitteilung des Bundesrates vom 03. Juni 2022. Abrufbar unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen. 36/40 054.10-00772/00002/00018/R114-1275