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Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 46 Seiten
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Internationale Gesundheitsvorschriften (2005)
BEISPIELE FÜR DIE ANWENDUNG DES ENTSCHEIDUNGSSCHEMAS ZUR BEWERTUNG UND MELDUNG VON EREIGNISSEN, DIE EINE GESUNDHEITLICHE NOTLAGE VON INTERNATIONALER TRAGWEITE DARSTELLEN KÖNNEN
Die in dieser Anlage enthaltenen Beispiele sind nicht verbindlich und dienen als Anhaltspunkte für die Auslegung der Kriterien des Entscheidungsschemas. SIND BEI DEM EREIGNIS MINDESTENS ZWEI DER FOLGENDEN KRITERIEN ERFÜLLT?
I. Sind die Auswirkungen des Ereignisses auf die öffentliche Gesundheit schwerwiegend?
1. Ist die Zahl der Fälle und/oder Todesfälle für diese Art von Ereignis und für den
betreffenden Ort und Zeitpunkt oder die betreffende Bevölkerung gross?
2. Kann das Ereignis erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben?
IM FOLGENDEN SIND BEISPIELE FÜR UMSTÄNDE AUFGEFÜHRT, DIE ZU
ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
BEITRAGEN:
✓ Das Ereignis wurde durch einen Krankheitserreger mit hohem epidemischem Potential verursacht (Virulenz des Erregers, hohe Sterberate, mehrere Übertragungswege oder gesunder Überträger).
✓ Anzeichen für Therapieversagen (neue oder im Entstehen begriffene
Antibiotikaresistenz, Impfstoffversagen, Gegenmittelresistenz oder -versagen).
✓ Das Ereignis stellt auch dann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, wenn bisher keine oder nur wenige Krankheitsfälle beim Menschen zu verzeichnen sind.
✓ Bei Gesundheitspersonal gemeldete Krankheitsfälle.
✓ Die gefährdete Bevölkerung ist besonders anfällig (Flüchtlinge, geringer
Durchimpfungsgrad, Kinder, ältere Menschen, geringe Immunität, Unterernährung usw.).
✓ Begleitumstände, die Gesundheitsschutzmassnahmen verhindern oder verzögern können (Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte, widrige Wetterverhältnisse, mehrere
Brennpunkte in einem Vertragsstaat).
✓ Das Ereignis tritt in einem Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte ein.
✓ Die Ausbreitung von Giftstoffen, Krankheitserregern oder anderweitig gefährlichen Stoffen natürlichen oder sonstigen Ursprungs, durch die eine Bevölkerung und/oder ein grosses geographisches Gebiet verseucht worden ist oder verseucht werden kann.
3. Wird Hilfe von aussen benötigt, um das aktuelle Ereignis festzustellen, zu untersuchen,
auf es zu reagieren und es zu bekämpfen oder neue Fälle zu verhüten?
IM FOLGENDEN SIND BEISPIELE FÜR UMSTÄNDE AUFGEFÜHRT, UNTER DENEN HILFE ERFORDERLICH SEIN KANN:
✓ Ungeeignete personelle, finanzielle, materielle oder technische Mittel – insbesondere
– unzureichende Labor- oder epidemiologische Kapazitäten, um das Ereignis zu
untersuchen (Ausrüstung, Personal, finanzielle Mittel),
– unzureichende Gegenmittel, Medikamente und/oder Impfstoffe und/oder Schutz-, Entseuchungs- oder Hilfsausstattung, um den geschätzten Bedarf zu decken,
– das vorhandene Überwachungssystem ist ungeeignet, um neue Fälle rechtzeitig
festzustellen.