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Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 46 Seiten
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Internationale Gesundheitsvorschriften (2005)
II. Ist das Ereignis ungewöhnlich oder unerwartet?
4. Ist das Ereignis ungewöhnlich?
IM FOLGENDEN SIND BEISPIELE FÜR UNGEWÖHNLICHE EREIGNISSE AUFGEFÜHRT:
✓ Das Ereignis wurde durch einen unbekannten Erreger hervorgerufen oder die Quelle, die Trägersubstanz, der Übertragungsweg sind ungewöhnlich oder unbekannt.
✓ Die Fallentwicklung verläuft ernster als erwartet (einschliesslich der Erkrankungshäufigkeit oder Sterberate) oder mit ungewöhnlichen Symptomen.
✓ Das Eintreten des Ereignisses selbst ist für das Gebiet, die Jahreszeit oder die Bevölkerung ungewöhnlich.
5. Ist das Ereignis aus der Perspektive der öffentlichen Gesundheit unerwartet?
IM FOLGENDEN SIND BEISPIELE FÜR UNERWARTETE EREIGNISSE AUFGEFÜHRT:
✓ Das Ereignis wurde durch eine Krankheit/einen Erreger hervorgerufen, die/der im Vertragsstaat eliminiert oder ausgerottet oder noch nicht gemeldet war.
IST DAS EREIGNIS UNGEWÖHNLICH ODER UNERWARTET? Mit „Ja“ beantworten, wenn die Fragen 4 oder 5 oben mit „Ja“ beantwortet wurden. III Besteht ein erhebliches Risiko einer grenzüberschreitenden Ausbreitung?
6. Gibt es Anzeichen für einen epidemiologischen Zusammenhang mit ähnlichen Ereignissen in anderen Staaten?
7. Gibt es ein Warnsignal für die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Ausbreitung des Erregers, der
Trägersubstanz oder des Wirts?
IM FOLGENDEN SIND BEISPIELE FÜR UMSTÄNDE AUFGEFÜHRT, DIE FÜR EINE
GRENZÜBERSCHREITENDE AUSBREITUNG ANFÄLLIG MACHEN KÖNNEN:
✓ Bei Anzeichen für eine lokale Ausbreitung, einen Indexfall (oder andere zusammenhängende Fälle), bei dem/denen im vorangegangenen Monat
- eine internationale Reise (oder ein Zeitraum, welcher der Inkubationszeit entspricht, wenn der
Krankheitserreger bekannt ist),
- die Teilnahme an einer internationalen Zusammenkunft (Pilgerreise, Sportveranstaltung, Konferenz usw.),
- enger Kontakt mit einem Auslandsreisenden oder einer hochmobilen Bevölkerung
vorgekommen ist.
✓ Das Ereignis wurde durch eine Verseuchung der Umwelt verursacht, die sich über internationale Grenzen hinweg ausbreiten kann.
✓ Das Ereignis trat in einem Gebiet mit starkem internationalem Verkehr und begrenzten Kapazitäten für
Hygienekontrollen, für den Nachweis in der Umwelt oder für die Entseuchung ein.
BESTEHT EIN ERHEBLICHES RISIKO DER GRENZÜBERSCHREITENDEN AUSBREITUNG? Mit „Ja“ beantworten, wenn die Fragen 6 oder 7 oben mit „Ja“ beantwortet wurden.
IV. Besteht ein erhebliches Risiko der Beschränkung internationaler Reisen oder des internationalen Handels?
8. Führten ähnliche Ereignisse in der Vergangenheit zu internationalen Handels- und/oder Reisebeschränkungen?
9. Sind die Quellen vermutlich oder bekanntermassen verseuchte Nahrungsgüter, verseuchtes Wasser oder andere verseuchte Güter, die in/aus andere/n Staaten ein-/ausgeführt wurden?
10. Ist das Ereignis im Zusammenhang mit einer internationalen Zusammenkunft oder in einem Gebiet mit starkem internationalem Fremdenverkehr eingetreten?
11. Hat das Ereignis zu Ersuchen ausländischer Amtsträger oder internationaler Medien um weitere Informationen geführt?