Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/94: Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) · 17 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens: Änderung des Obligatio-
nenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)
(EO) vergütet werden. Denkbar wäre es, diese Regel auf unter 25-Jährige zu beschränken, da diese das tiefste Lohnniveau aufweise. Dieser Vorschlag bezwecke nicht eine Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit, sondern einen Ausgleich des Verdienstausfalls, der zudem für die geringe Vielfalt in der Jugendarbeit verantwortlich sei. Eine solche Regelung würde jener entsprechen, die sich bereits bei den J+S-Kaderkursen bewährt hat.
Ein Kanton42 wirft die Frage auf, ob man nicht noch einen Schritt weiter gehen und die Vergütung des gesamten Urlaubs in Betracht ziehen sollte, um dessen Potenzial voll auszuschöpfen. Damit könnten auch Jugendliche aus benachteiligten Verhältnissen den Urlaub beantragen und Aktivitäten ausserhalb des schulischen oder beruflichen Rahmens gefördert werden. Zudem könnte dies dazu beitragen, die gesellschaftliche Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten von Jugendlichen sowie deren institutionelle Unterstützung zu fördern.
5.2.2 Anhebung oder Abschaffung der Altersgrenze
Einige Teilnehmende43 fordern die vollständige Abschaffung der Altersgrenze für die Beantragung eines Jugendurlaubs. Ihrer Ansicht nach entspricht diese Altersgrenze nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten, da junge Menschen über 30 in Jugendorganisationen weiterhin eine zentrale Rolle spielen, sei es in der Betreuung oder Ausbildung oder als Expertin oder Experte. Ausserdem handle es sich dabei um eine Lebensphase mit besonders vielen berufliche und familiäre Verpflichtungen. Diese Altersgrenze verhindere somit Engagements, die sich als wertvoll erweisen könnten. Die Abschaffung der Altersgrenze würde zudem die Gleichstellung aller ehrenamtlich tätigen Personen stärken und Menschen mit einem nicht linearen Bildungsweg – wie Personen, die sich umschulen lassen oder spät ins Berufsleben einsteigen – eine grössere Chance bieten, sich zu engagieren. Schliesslich weisen einige Teilnehmende darauf hin, dass der Vorschlag eine Forderung aus dem «Manifest zur nationalen Förderung von freiwilligem Engagement» aufnimmt, das 35 Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Sport und Kirche unterzeichnet haben.44
Andere Teilnehmende45 verlangen lediglich die Anhebung der Altersgrenze auf 35 Jahre. Sie halten fest, dass viele junge Menschen über 30 eine wichtige Rolle in Jugendorganisationen übernehmen (das Durchschnittsalter der ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Organisationen liegt bei 33 Jahren). Dank dieses Vorschlags könnten Kinder und Jugendliche von noch stabileren Strukturen sowie kompetenten und vertrauenswürdigen Ansprechpersonen profitieren. Diese Teilnehmenden fordern parallel dazu einen Jugendurlaub für Studierende.46
5.2.3 Einführung eines Jugendurlaubs für Studierende
Einige Teilnehmende47 regen die Schaffung eines einwöchigen Jugendurlaubs auch für Studierende an. Zwar hätten die Studierenden theoretisch mehr Zeit als die Lernenden. Es könne jedoch vorkommen, dass Lager oder Ausbildungen während des Semesters stattfinden und die Studierenden bestimmte Vorlesungen oder Seminare zwingend besuchen müssen. In einem solchen Fall müssen die Studierenden für den Urlaub die Genehmigung der
42 ZH
43 EVP, SP, AF+, Freikirchen, Heilsarmee, Rotes Kreuz, SGG, SLRG, Swiss Olympic
44 Manifest zur nationalen Förderung von freiwilligem Engagement» vom 17. November 2020, abrufbar unter: www.netzwerk-freiwillig-engagiert.ch/ueber-das-netzwerk/manifest
45 AFS, Frisbee, IdéeSport, Pro Juventute, Rotary, SAJV, SUS, UNICEF, Travail.Suisse, VPOD, VSS
46 Vgl. Ziff. 5.2.3
47 AFS, Frisbee, IdéeSport, Pro Juventute, Rotary, SAJV, SUS, UNICEF, VPOD, VSS