Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/94: Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) · 17 Seiten
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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens: Änderung des Obligatio-
nenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)
4.4.3 Ferienjobs zum Mindestlohn
Eine Organisation35 anerkennt den Mehrwert der Freiwilligenarbeit, bedauert jedoch, dass einige Kantone Ferienjobs für Studierende dem Mindestlohn unterstellen. Im Kanton Genf habe diese strenge Regelung zu einer Verringerung des Angebots für Studierende geführt, worunter diese nun als Erste leiden würden.
4.4.4 Manifest zur nationalen Förderung von freiwilligem Engagement
Mehrere Teilnehmende36 weisen darauf hin, dass rund 30 Organisationen das «Manifest zur nationalen Förderung von freiwilligem Engagement» unterzeichnet haben. Darin wird insbesondere ein nationaler «Freiwilligen-Urlaub» für Personen über 30 Jahre vorgeschlagen.37
4.4.5 Kürzung der Leistungen von Jugend und Sport sowie der im Kinder- und Jugendförderungsgesetz38 (KJFG) vorgesehenen Finanzhilfen
Mehrere Teilnehmende bedauerten, dass das Bundesamt für Sport im Juni 2025 eine Kürzung des Budgets für das Programm «Jugend+Sport» um 2,2 Millionen Franken angekündigt hatte und dass das Entlastungsprogramm 2027 eine Senkung der Finanzhilfen im Rahmen des KJFG vorsieht. Ihrer Meinung nach scheint diese Ankündigung den Zielen der Revision zu widersprechen.39
5 Bemerkungen zum Vorentwurf und Änderungsvorschläge
5.1 Allgemeines
Wie bereits erwähnt40 befürworten fast alle Teilnehmenden die Verlängerung des Jugendurlaubs um eine weitere Woche. Auch der zweite Vorschlag des Vorentwurfs, wonach der Anwendungsbereich von Artikel 329e OR auf die offene Jugendarbeit ausgeweitet werden soll, wird in den Stellungnahmen grossmehrheitlich unterstützt.
Zahlreiche Teilnehmende nutzten ihre Stellungnahme, um zusätzliche Vorschläge zu unterbreiten, welche die Vorlage stärken oder präzisieren. Diese Vorschläge werden im Folgenden erläutert.
5.2 Änderungsvorschläge zum Gesetzestext
5.2.1 Teilweise oder vollständige Vergütung des Jugendurlaubs
Mehrere Teilnehmende fordern, dass die erste Woche des Jugendurlaubs bezahlt wird.41 Die Lernenden würden ohnehin nicht viel verdienen, weshalb sie sich den Luxus, auf einen Wochenlohn zu verzichten, häufig nicht leisten könnten, vor allem, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Der Jugendurlaub soll Personen, die kein Studium absolvieren, Freiwilligenarbeit ermöglichen. Dass er jedoch nur selten in Anspruch genommen wird, beweise, dass dieses Ziel noch nicht erreicht wurde, insbesondere wegen der genannten finanziellen Hürde. Der Lohnausfall während der ersten fünf Urlaubstage solle durch die Erwerbsersatzordnung
35 FER
36 DSJ, Rotes Kreuz, SGG, Swiss Olympic
37 Vgl. Ziff. 5.2.2
38 SR 446.1
39 FR, GE, NE, TI, AFS, DSJ, EKKJ, Frisbee, IdéeSport, okaj, Pro Juventute, Rotary, SAJV, SODK, SUS, UNICEF, VPOD, VSS
40 Ziff. 4.1
41 AFS, Heilsarmee, IdéeSport, Pro Juventute, Rotary, Rotes Kreuz, SAJV, SGB, SUS, Travail.Suisse, UNICEF, VPOD, VSS