Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/94: Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) · 17 Seiten

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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens: Änderung des Obligatio-

nenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)

1 Allgemeines

Die Vernehmlassung zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) dauerte vom 28. Mai bis zum 18. September 2025.

Geantwortet haben 25 Kantone, 6 politische Parteien und 53 Organisationen sowie weitere interessierte Personen. 18 Organisationen haben dabei eine gleichlautende Stellungnahme eingereicht.1 Der einfacheren Lesbarkeit halber werden die Organisationen, die der Pfadfinderbewegung angehören, unter der Bezeichnung «Pfadibewegungen» und jene des Verbands der Christlichen Vereine unter dem Begriff «Cevi» zusammengefasst. Ferner haben 16 Organisationen ebenfalls sehr ähnlich lautende Stellungnahmen abgegeben, insbesondere jene, die demselben Dachverband oder Vereinsnetzwerk angehören.2 Da sich ihre Argumentation und ihre Schlussfolgerungen jedoch teilweise unterscheiden, werden ihre Stellungnahmen getrennt behandelt.

Ein Kanton hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.3

In diesem Bericht werden die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammengefasst. Für die detaillierten Argumente der einzelnen Teilnehmenden wird auf die entsprechenden Originalstellungnahmen verwiesen. Sie können auf der Publikationsplattform des Bundesrechts eingesehen werden.4

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Einzelpersonen, die zum Vorentwurf Stellung genommen haben, findet sich im Anhang.

3 Gegenstand der Vernehmlassung

Der Vorentwurf bezweckt die Umsetzung der beiden gleichlautenden Motionen 23.3734 Schneider Schüttel und 23.3735 Riniker, die den Bundesrat beauftragen, den Jugendurlaub gemäss Artikel 329e des Obligationenrechts5 (OR) von aktuell einer auf neu zwei Wochen zu erhöhen. Diese Bestimmung erlaubt es Lernenden und Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr, für freiwillige, mit einer gewissen Verantwortung verbundene Tätigkeiten im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation einen einwöchigen Urlaub zu beantragen. Es handelt sich um einen unbezahlten einwöchigen Urlaub, dessen Modalitäten in Absprache mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin festzulegen sind.

Gemäss Vorentwurf soll Artikel 329e OR in zwei Punkten geändert werden: Erstens soll die Dauer des Urlaubs von einer auf zwei Wochen verlängert werden; zweitens soll die Bedingung gestrichen werden, wonach die Tätigkeit innerhalb einer Organisation ausgeübt werden muss, um der Entwicklung der offenen ausserschulischen Jugendarbeit (ausserhalb von Ver-

1 Cevi Bern, Cevi Ostschweiz, Cevi Schweiz, Jubla, Pfadi BE, Pfadi FR, Pfadi GE, Pfadi GR, Pfadi LU, Pfadi Schweiz, Pfadi SG, Pfadi SH, Pfadi SO, Pfadi SZ, Pfadi UW, Pfadi Zentralschweiz, Pfadi ZG, Pfadi ZH

2 AFS, AvenirSocial, DSJ, Frisbee, IdéeSport, Pro Juventute, Rotary, Rotes Kreuz, SAJV, SGG, SJMV, SUS, Swiss Olympic, UNICEF, VPOD, VSS

3 SZ

5 SR 220