Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/94: Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) · 17 Seiten

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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens: Änderung des Obligatio-

nenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)

Ein Kanton55 befürwortet die Idee einer Informationskampagne ebenfalls, jedoch aus etwas anderen Gründen. Er weist darauf hin, dass die indirekten Kosten für KMU zu berücksichtigen seien, selbst wenn sie vermutlich sehr gering sind. Daher schlägt er vor, im Zuge der Reform die jungen Menschen unter 30 Jahren klar darauf aufmerksam zu machen, dass dieser Urlaub zwingend mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist, um auch die Interessen des Unternehmens zu berücksichtigen. Parallel dazu solle bei den Arbeitgebenden eine Kampagne durchgeführt werden, mit der diese dafür sensibilisiert werden, dass die Jugendlichen in der

Freiwilligenarbeit überfachliche Kompetenzen erwerben.

5.3.2 Statistiken

Eine Organisation56 merkt an, dass das Problem des Jugendurlaubs nicht in erster Linie die Dauer betreffe, sondern die Akzeptanz in den Unternehmen (vor allem in den KMU) und das Fehlen zuverlässiger statistischer Daten zur Inanspruchnahme des Urlaubs. Für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung müsse der Jugendurlaub systematisch in der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung erhoben werden.

5.3.3 Konsultation der Sozialpartner

Ein Kanton57 ist der Auffassung, dass die Sozialpartner, allen voran die Arbeitgeberkreise, hätten konsultiert werden sollen, um das Ausmass der Unterstützung der Vorlage abschätzen zu können.

6 Zugang zu den Stellungnahmen

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren58 ist der Öffentlichkeit Zugang zu den Vernehmlassungsunterlagen sowie nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist zu den Stellungnahmen und – nach der Kenntnisnahme durch den Bundesrat – zum Ergebnisbericht zu gewähren. Diese Dokumente werden in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bunderechts59 veröffentlicht.

55VD

56SGB

57NE

58 SR 172.061