Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/95: Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 78 Seiten
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schaft angepasst. Die entsprechenden Auswirkungen wurden in der Botschaft zur Änderung des Patentgesetzes45 bereits ausführlich beschrieben. Im Folgenden werden diese Auswirkungen kurz zusammengefasst.
4.1 Personelle und finanzielle Auswirkungen auf den Bund
Das IGE ist vom Bundeshaushalt unabhängig (vgl. Art. 1 IGEG) und finanziert sich zur Hauptsache über Gebühren. Die Einführung der fakultativen Vollprüfung und der obligatorischen Recherche für alle Patentanmeldungen führt zu zusätzlichen personellen und entsprechend finanziellen Aufwänden beim IGE. Die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten hängt von der künftigen Nachfrage ab. Je nach den in der Botschaft zur Änderung des Patentgesetzes definierten Szenarien variieren die Schätzungen zwischen 9–19 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten mit einem (Netto-)Finanzierungsbedarf von 0,6–2,1 Millionen Franken. Diesen (Netto-)Finanzierungsbedarf deckt das IGE durch eine Erhöhung der Patentjahresgebühren; der Bundeshaushalt ist somit davon nicht betroffen.
Zulasten des Bundeshaushalts gehen hingegen die Kosten im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Beschwerdewesens. So wird im Zuge der Anpassung des Schweizer Patentsystems – aus institutionellen Gründen – einerseits die Finanzierung des Bundespatentgerichts (BPatGer) neu geregelt. Andererseits übernimmt das BPatGer neue Aufgaben im Beschwerdewesen. Unter dem Strich beträgt die Schätzung der Belastung für die Bundeskasse zwischen 0,9–1,2 Millionen Franken.
4.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und Unternehmen
Die Vollprüfung, die obligatorische Recherche sowie die erweiterte Beschwerdemöglichkeit sollen die Rechtssicherheit für Anmelderinnen und Anmelder erhöhen. Dies könnte zu einer stärkeren Nutzung des Schweizer Patentsystems führen und die Innovationskraft insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fördern, die an einem verlässlichen lokalen Patentschutz interessiert sind. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Anzahl sogenannter «Junk Patents» – Patente, welche die Schutzvoraussetzungen wie zum Beispiel die Neuheit nicht erfüllen, aber mangels Prüfung dieser Voraussetzungen trotzdem im Patentregister eingetragen werden – abnimmt. Dies könnte wiederum den Wettbewerb auf dem Markt fairer gestalten. Durch die Möglichkeit, in englischer Sprache Patentanmeldungen vorzunehmen und Beschwerden einzureichen, wird das Patentsystem zudem internationaler ausgerichtet und damit attraktiver für ausländische Innovatorinnen und Innovatoren.
Die erwähnte, für die Finanzierung des revidierten Schweizer Patentwesens nötige Erhöhung der Patentjahresgebühren fällt dabei mit 8 % moderat aus. Damit gehört die Schweiz weiterhin zu den günstigsten Ländern, was die Aufrechterhaltung von Patenten angeht. So liegen die Kosten für die Aufrechterhaltung eines Patents über 20 Jahre beispielsweise in Österreich 68 % und in Deutschland 85 % höher.
45 Botschaft vom 16. November 2022 zur Änderung des Patentgesetzes; BBl 2023 7, hier 68–79. 75/78