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Vernehmlassung 2025/11: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) · 6 Seiten

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Tierseuchengesetz «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang (Ziff. II)

Änderung eines anderen Erlasses

Das Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 200010 wird wie folgt geändert:

Art. 9b Sachüberschrift und Abs. 3

Befristete Bewilligung zur Anwendung und zum begrenzten

Inverkehrbringen sowie Bewilligung zum befristeten

Inverkehrbringen im Tierseuchenfall

3Die Bewilligung für das befristete Inverkehrbringen nicht zugelassener verwendungsfertiger immunologischer Tierarzneimittel im Tierseuchenfall richtet sich nach Artikel 28 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 196611 (TSG).

Art. 20 Abs. 1bis

1bisIm Tierseuchenfall dürfen nicht zugelassene verwendungsfertige immunologische Tierarzneimittel mit einer Bewilligung für das befristete Inverkehrbringen nach Artikel 28 TSG12 eingeführt werden.

10 SR 812.21

11 SR 916.40

12 SR 916.40