Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/11: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) · 7 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Stab
Bern, 05.06.2026
Änderung des Tierseuchengesetzes
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 28. Mai 2025 bis 31. Juli 2025
1. Ausgangslage
Die geltenden heilmittelrechtlichen Regelungen sind im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche oder bei einem drohenden Ausbruch einer Tierseuche ungenügend. Anders als in der Europäischen Union (EU) fehlt die gesetzliche Grundlage, um in Situationen, in denen keine in der Schweiz oder im Ausland zugelassenen immunologischen Tierarzneimittel verfügbar sind, das Inverkehrbringen von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln zu bewilligen. Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit aufgrund des Serotyps 3 des Blauzungenvirus in der Schweiz im Spätsommer 2024 sowie der Ausbruch der Lumpy-Skin-Krankheit im Sommer 2025 in Frankreich nahe der Schweizer Grenze haben eindrücklich gezeigt, dass das Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Impfstoffen zur Bekämpfung und Prävention von Tierseuchen schnellstmöglich erforderlich sein kann, um Tierleid und wirtschaftliche Schäden zu verhindern. Die vorübergehende Lösung, Firmen, die Tierarzneimittel vertreiben, den Import von nicht zugelassenen Impfstoffen und die Belieferung von Tierarztpraxen mit einer Allgemeinverfügung zu gestatten, hat sich in der akuten Krisenbekämpfung zwar bewährt, sollte jedoch keine Dauerlösung sein. Vielmehr muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herrschen.
Mit der Vorlage wird die Grundlage dafür geschaffen, dass – wie in der EU – im Fall eines Ausbruchs oder eines unmittelbar drohenden Ausbruchs einer Tierseuche das Inverkehrbringen von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln zeitnah befristet bewilligt werden kann, wenn keine in der Schweiz oder im Ausland zugelassenen Tierarzneimittel verfügbar sind. Zuständig für die Erteilung der Bewilligung soll das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sein. Das BLV zieht zur Beurteilung der Gesuche das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) sowie in gewissen Fällen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bei. Neben der spezialgesetzlichen Regelung im Tierseuchengesetz sind entsprechende Anpassungen im Heilmittelgesetz notwendig. Zudem werden zur Umsetzung der Vorlage Ausführungsbestimmungen in der Tierseuchenverordnung erlassen.
Am 28. Mai 2025 hat das EDI das (verkürzte) Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19661 (TSG) eröffnet. Es dauerte bis zum 31. Juli 2025. Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 52 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.
Insgesamt sind 61 Stellungnahmen eingegangen, davon 25 von Kantonen, 2 von politischen Parteien und 34 von Organisationen und interessierten Kreisen. Die Stellungnahmen können eingesehen werden unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen >
1 SR 916.40
205.01.00.12 BLV-D-FFFF3401/393