Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/11: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) · 7 Seiten

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2025 > EDI. Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.

2. Allgemeine Bemerkungen

Die Vorlage wird allgemein begrüsst, es gab keine grundsätzlichen Ablehnungen. BGK, Die Mitte, FDP.Die Liberalen, pharmasuisse, SAB, SDV, Vianco AG, VSKT und die Kantone AI, AR, BL, BS, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SO, SZ, TI, UR, VS, ZG unterstützen die Anpassungen ohne weitere Bemerkungen.

AG ist der Meinung, dass die Anzahl möglicher Verlängerungen für die befristete Bewilligung zum Inverkehrbringen definiert und minimal gehalten werden muss. Ausserdem fehle in der Vorlage ein Hinweis auf die eigenverantwortliche Anwendung.

BE sieht die Freiwilligkeit der Meldung von Nebenwirkungen als Schwächung der Überwachung an. Zudem sollten die humanmedizinischen Akteure bei relevanten Risikoentscheidungen einbezogen werden (GVO, Zoonosen). Dieser Ansicht ist auch VKS.

FR empfindet das Verfahren als schwerfällig und sieht die Gefahr einer Verzögerung aufgrund der Beteiligung mehrerer Ämter. Zudem seien einzelne Bestimmungen nicht klar genug und die Einschränkung der Einfuhr auf Grossisten hindernd.

SG sieht die Freiwilligkeit der Impfung als potenziell problematisch an und findet es fraglich, warum die Entschädigungspraktik in der Tierseuchenverordnung nicht revidiert wird.

SH betont, dass vor der Einfuhr nicht zugelassener immunologischer Tierarzneimittel alle anderen Möglichkeiten zu prüfen sind und empfindet die Aussetzung der Meldepflichten ebenfalls als kritisch. Zudem stelle sich die Frage, wie sich die neue Regelung mit dem Verbot der Einfuhr von Arzneimitteln mit GVO durch Medizinalpersonen in der Tierarzneimittelverordnung verhält, bzw., warum dies nach wie vor nicht möglich sein soll und warum bei der Einfuhr durch Medizinalpersonen daran festgehalten wird, dass die eingeführten Tierarzneimittel in einem anderen Land zugelassen sein müssen.

VD ist der Meinung, dass die Änderung ausdrücklich in die One-Health-Strategie des Bundes aufgenommen werden muss und der erläuternde Bericht davon profitieren würde, dies zu erwähnen. Auch dieser Kanton findet, dass die Meldepflicht beibehalten werden sollte.

ZH findet, dass der erläuternde Bericht auf die haftungsrechtlichen Fragen eingehen sollte.

ASR, BEBV, BVCH, BVGL, CAJB, HOS, IGöM, SBV, shb, SKMV, SSZV, Suisseporcs, Swiss Beef CH, und SZZV begrüssen zwar grundsätzlich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine befristete Bewilligung von Tierarzneimitteln im Tierseuchenfall. Die hier vorgeschlagene Lösung wird aber als zu kompliziert und aufwändig empfunden. Zudem empfinden sie den üblichen Zulassungsprozess für Tierarzneimittel entgegen der Darstellung im erläuternden Bericht als nicht ausreichend, sondern als eine wesentliche Ursache des Heilmittelmangels.

SVV ist derselben Meinung und fragt sich ausserdem, ob die vereinfachte Bewilligungspflicht beim Fehlen von in der Schweiz oder im Ausland zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln nicht auf alle allenfalls notwendigen Tierarzneimittel zu formulieren ist.

Auch der ZBV fordert eine Ausdehnung auf alle Tierarzneimittel und findet ebenfalls, dass die Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen nicht freiwillig sein dürfe. Zudem sollten auch Tierärztinnen und Tierärzte sowie Organisationen solche Tierarzneimittel importieren dürfen.

EFBS bemerkt, dass der erläuternde Bericht präziser sein könnte hinsichtlich Situationen, in denen in der Schweiz oder im Ausland zugelassene immunologische Tierarzneimittel fehlen und bezüglich immunologischer Präparate. Es sollten Beispiele aufgeführt werden. Zudem ist sie besorgt hinsichtlich der regulären Marktzulassung bezüglich Tierarzneimitteln insgesamt und findet deswegen, dass Anreize für