Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/11: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) · 7 Seiten

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reguläre Zulassungen von Tierarzneimitteln unbedingt sichergestellt werden sollen und eine Zustimmung zum Protokoll zum gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum EU-Schweiz auch diesbezüglich sehr wichtig wäre.

GST begrüsst insbesondere, dass der Vertrieb auch durch Mäkler zulässig sein soll und schlägt weiter vor, nach einer sinnvollen Frist zu prüfen, ob mit der Befristung der Bewilligung und den vorgesehenen Voraussetzungen genügend Massnahmen dafür getroffen wurden, dass Hersteller weiterhin reguläre Zulassungen anstreben und nicht systematisch auf die «Notfallregelung» ausweichen. Zudem würde es die GST begrüssen, wenn zukünftig Daten wie der Grad der Versorgung, die Entschädigung im Seuchenfall, die Abschätzung der Durchimpfungsrate etc. erfasst würden.

KomABC weist darauf hin, dass auch ein rekombinantes RNA-Konstrukt rechtlich als GVO betrachtet wird, der Bundesrat aber bei einem Notfalleinsatz auf gewisse Verfahrensbestimmungen des Gentechnikgesetzes verzichten kann. Zudem müssten sowohl BAFU als auch Swissmedic ihre Bewertung oft auf begrenzte Daten stützen. Diese Konzessionen seien für eine Notfallsituation erforderlich und tragbar, müssten aber aufgrund der Risiken dennoch angemessen gehandhabt und nach Möglichkeit langfristig überwacht werden.

Micarna ist der Ansicht, dass die Wahlfreiheit der Tierhaltenden bezüglich des Einsatzes des Tierarzneimittels so weit wie möglich beibehalten und die Rolle der Tierärztinnen und Tierärzte klar definiert werden sollte, wenn Probleme durch den Impfstoff auftreten.

Prométerre fordert eine pragmatische und schnelle Umsetzung.

scienceindustries findet, dass die Rolle von Swissmedic in diesem Prozess präzisiert werden sollte und durch das Einholen von deren fachlicher Einschätzung die Entscheidung nicht verzögert werden darf. Auch dieser Verband stört sich daran, dass gerade bei nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln die Meldepflicht eingeschränkt werden soll. Zudem sollte in diesem Bereich internationalen Standards besser Rechnung getragen werden. Weiter würde es begrüsst, wenn klarer abgebildet wird, dass auch Mäklerinnen und Mäkler diese Tierarzneimittel vertreiben dürfen. Zuletzt sollte mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung die Möglichkeit geschaffen werden, dass Firmen Tierärztinnen und Tierärzte direkt über Importmöglichkeiten von solchen Tierarzneimitteln informieren dürfen.

SFF und SGV begrüssen den Vorschlag ausdrücklich, es fehle aber an einem Commitment des Bundes zur zeitnahen Bearbeitung.

SMP bemerkt, dass von einem Interesse bisheriger Bewilligungsinhaber ausgegangen werde. Wenn dieses nicht gegeben sei, müssten auch andere Akteure um eine Bewilligung ersuchen können.

Zooschweiz sieht es kritisch, dass rekombinant hergestellte RNA-Konstrukte in der Schweiz als GVO gelten und unter das Moratorium fallen. Begrüsst wird, dass sie im Seuchenfall verwendet werden dürfen.

ZTS befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen, sofern sie auf Situationen im Tierseuchenfall, in denen in der Schweiz oder im Ausland zugelassene immunologische Tierarzneimittel fehlen, beschränkt bleiben und beim Entscheid über die Bewilligung nicht zugelassener Tierarzneimittel die Tiergesundheit und das Wohlergehen der Tiere im Mittelpunkt stehen. Es wird ebenfalls eine Ermunterung zur Meldung unerwünschter Nebenwirkungen vorgeschlagen.