Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
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1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Die erste Volksinitiative zur nachhaltigen Unternehmensführung, die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» vom 10. Oktober 2016, kam im November 2020 zur Abstimmung. Eine knappe Mehrheit der Bevölkerung stimmte zu, die Mehrheit der Kantone hat sie abgelehnt. Daraufhin wurden die Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlags im Obligationenrecht (OR1) wirksam. Es handelt sich um die Regelung zur «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» (Art. 964a ff. OR) und zu den «Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit» (Art. 964j ff. OR), inkl. Ausführungsverordnung (VSoTr).2 Diese sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Verordnung betreffend Berichterstattung über Klimabelange gilt seit 1. Januar 2024.3 Die Normen sind weitgehend mit dem damals geltenden EU-Recht abgestimmt, insbesondere der Berichterstattungsrichtlinie (Richtlinie 2014/95/EU; «NFRD»4) und der EU- Verordnung über Konfliktmineralien (Verordnung (EU) 2017/8215). Die Bestimmungen zur Kinderarbeit haben sich an den damaligen Gesetzesentwürfen in den Niederlanden orientiert, die jedoch nie in Kraft getreten sind.
1.1.1 Entwicklungen in der EU
Das EU-Recht hat sich im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung weiterentwickelt:
1 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911; SR 220
2 Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) vom 3. Dezember 2021, SR 221.433
3 Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange vom 23. November 2022; SR 221.434
4 Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen, ABl. L 330 vom 15.11.2014, S. 1.
5 Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, ABl L 130 vom 19.5.2017, S. 1.