Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten
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durch den Bund: Es muss sich um einen Anlass mit weltweiter oder gesamteuropäischer Bedeutung handeln, der für den Standort Schweiz von besonderer Bedeutung ist. Der Beitrag des Bundes beträgt höchstens die Hälfte des anrechenbaren Betrags, den Kantone und Gemeinden zusammen an den Anlass leisten. Sofern jedoch ein gesamtschweizerisches Interesse an der Durchführung eines internationalen Sportanlasses besteht, kann gemäss Artikel 72 Absätze 2 und 4 SpoFöV die Kostenbeteiligung des Bundes höher sein. Was die geforderte angemessene Beteiligung der Kantone an den Projektkosten betrifft, ist von einer Gesamtbetrachtung auszugehen. So leisten die Kantone beziehungsweise einzelne Austragungskantone und -gemeinden einen gleich hohen finanziellen Beitrag an die Planungs- und Durchführungskosten wie der Bund. Zudem tragen sie sämtliche Kosten der Sicherheitsorgane in ihrem Zuständigkeitsbereich und damit einen massgeblichen Anteil der Kosten zur Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum. Aus einer gesamtheitlichen Betrachtung heraus ist die Kantonsbeteiligung der Kantone angemessen. Die Vorlage ist deshalb verfassungs- und gesetzeskonform.
7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Schweiz hat mit dem IOK das Abkommen vom 1. November 20003 betreffend das Statut des IOK in der Schweiz abgeschlossen. Das Projekt OPWS 2038 ist mit diesem Abkommen vereinbar. Es bestehen keine Konflikte mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz.
7.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Der beantragte Planungsbeschluss bezieht sich nicht auf die laufende, sondern auf spätere Legislaturen, für die noch keine Planung vorliegt.
Das Projekt OPWS 2038 soll auf die langfristigen Entwicklungsstrategien des Bundes ausgerichtet werden. Entscheidende Anknüpfungspunkte sind insbesondere die Tourismusstrategie, die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, die Energiestrategie 2050 und die Strategie zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten des Bundesrates.
Im Zusammenhang mit der langfristigen Finanzplanung ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat im Sommer 2025 aus haushaltspolitischen Gründen entschieden hat, bis Ende der 2030er-Jahre keine Bundesmittel für eine Landesausstellung bereitzustellen. Die OPWS 2038 sind davon abzugrenzen und stellen weder einen Ersatz noch eine Vorwegnahme einer Landesausstellung dar.
7.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit dem Beschluss werden keine parlamentarischen Vorstösse erledigt.
3 SR 0.192.122.415.1