Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten
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wegen. Der Bund beteiligt sich gegebenenfalls an Vermächtnisprojekten. Der Finanzbedarf in diesem Bereich ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Weitere finanzielle Beteiligungen schliesst der Bundesrat aus. Der Bund übernimmt in Bezug auf allfällige Defizite aus der Durchführung der Winterspiele keine Haftung und leistet gegenüber dem IOK keine Defizitgarantie.
Der Bundesrat wird dem Parlament zu gegebener Zeit die notwendigen Kreditbeschlüsse in Zusammenhang mit den Beiträgen und Leistungen des Bundes an die OPWS unterbreiten.
6.1.2 Personelle Auswirkungen
Der Bund wird nicht Mitglied einer Trägerorganisation in der Durchführungsphase der OPWS 2038. Dennoch wird der Bund in verschiedenen Bereichen in die Arbeiten der Trägerschaft einbezogen sein und bundesseitig umfassende Vorbereitungen für die Winterspiele treffen müssen. Eine enge Projektbegleitung durch die zuständigen Fachstellen des Bundes ist unumgänglich. Dies wird nicht mit den bestehenden Personalressourcen zu bewältigen sein. Personalbedarf dürfte insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Vertragscontrolling, Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und Austragungsorten, Verkehr, Funkfrequenzkonzessionen und -nutzung, Vermächtnis, Kommunikation, Recht und Administration bestehen. Eine Quantifizierung des personellen Mehrbedarfs in der Verwaltung ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar.
Im Rahmen der unter Ziffer 6.1.1 genannten Kreditbeschlüsse wird der Bundesrat auch die notwendigen Mittel für die Einsetzung einer Projektorganisation OPWS beantragen. Er wird sich dabei an den Erfahrungen orientieren, die im Zusammenhang mit der Durchführung der UEFA EURO 2008 in der Schweiz gemacht wurden.
6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Der Entscheid des Bundes hat keinen direkten Einfluss auf die Kantone und Gemeinden. Die Austragungskantone und -gemeinden entscheiden eigenständig über ein Engagement für das Projekt OPWS 2038.
Die Planung und Durchführung der OPWS 2038 ist ein Projekt von nationaler Bedeutung. Ohne massgebliche Beteiligung der Standortkantone und der Austragungsgemeinden kann das Projekt nicht umgesetzt werden. Die Standortkantone und die Austragungsorte tragen eine wichtige Mitverantwortung für das Gelingen des Projekts. Sie profitieren von den Chancen des Projekts für die Wirtschaft und Gesellschaft, tragen aber auch die Risiken und einen Teil der politischen Verantwortung zu deren Kontrolle mit.
Die Austragungsgemeinden leisten einen finanziellen Beitrag zur Mitfinanzierung der Planungs- und Durchführungskosten. Es ist wahrscheinlich, dass die Austragungsgemeinden auch eine massgebliche Rolle in den geplanten, lokalen Einheiten (EDE), welche mit der Umsetzung der OPWS 2038 an den jeweiligen Standorten betraut werden, einnehmen. Damit würden sie auch einen Teil der Umsetzungsverantwortung übernehmen und für die zwischen EDE und der Trägerorganisation vereinbarten Leistungen