Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten
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Schweiz unterzeichnet sein, öffnet das IOK das Bewerbungsverfahren für weitere interessierte Austragungsorte bzw. -länder.
2.4 Bisheriger Prozess auf Bundesebene
Die Kommission Wirtschaft Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) verabschiedete am 8. Juni 2021 das Postulat 21.3022 “Mitsprache bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events". Mit dem Postulat wurde der Bundesrat ersucht, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten und notwendige rechtliche Anpassungen vorzuschlagen zur besseren Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments bei der Organisation und Unterstützung von Olympischen Spielen und anderen Mega-Events in der Schweiz. In seinem Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass die notwendigen Rechtsgrundlagen und Instrumente vorhanden sind, um den Einbezug der eidgenössischen Räte sowie der Bevölkerung bei der Planung und Organisation von OPWS angemessen sicherzustellen. Bei neuerlichen Initiativen für OPWS in der Schweiz solle aber ein frühzeitiger und breiter Dialog in der Öffentlichkeit erfolgen, unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Mega-Event dauerhafte Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft auslösen und bleibende Werte schaffen könne. Der Bundesrat erachtete einen Grundsatz- und Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 ParlG als geeignet, um seitens Bund frühzeitig zentrale Eckwerte und Rahmenbedingungen der Unterstützung eines Projekts OPWS festzulegen und einen öffentlichen Diskurs über eine Durchführung in der Schweiz zu führen.
Der Bundesrat hat vor dem Hintergrund des privilegierten Dialogs zwischen dem Verein und dem IOK am 27. September 2024 entschieden, den eidgenössischen Räten einen Grundsatz- und Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 ParlG zu unterbreiten. Mit diesem sollen die zeitlichen, finanziellen und materiellen Eckwerte der Unterstützung des Projekts OPWS 2038 durch den Bund frühzeitig festgelegt werden. Damit kann im Hinblick auf eine Vergabe der OPWS 2038 Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Über zehn Jahre im Voraus liegen viele Informationen zu Austragung, Finanzierung und Vermächtnis des Projekts noch nicht im Detail vor.
Sollen die mit dem «privilegierten Dialog» bis Ende 2027 verbundenen Vorteile für eine Schweizer Kandidatur genutzt werden, besteht Dringlichkeit in Bezug auf einen Grundsatz- und Planungsbeschluss des Bundes. Der Bundesrat berücksichtigt diesen Umstand bei der Behandlung dieses Geschäfts.
Der Verein hat am 5. Dezember 2025 ein Unterstützungsgesuch beim Bund eingereicht. Dieses bildet die Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen.
3 Das Projekt «Switzerland 2038»
3.1 Vermächtnis
Das geopolitische Umfeld hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Kriegerische Auseinandersetzungen, Handelskonflikte und wachsender Protektionismus stellen die