Vernehmlassungsvorlage - GSchV

Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 5 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 4b (Art. 48 Abs. 4)

Berichterstattung der Kantone bei Trockenheit

Umfang der Berichterstattung

Verlangt der Bund bei langanhaltenden, ausgeprägten und verbreiteten Trockenperi- oden von den Kantonen eine Berichterstattung, so enthält diese:

a. eine Übersicht und Einschätzung der Auswirkungen der Trockenperiode auf die Gewässer und deren Nutzungen;

b. eine Beschreibung der Massnahmen, welche kurzfristig an den Gewässern und bei den Gewässernutzungen getroffen wurden;

c. eine Beschreibung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Ge- meinden bei der Bewältigung der Trockenperiode und eine Beurteilung der Zusammenarbeit;

d. eine Beurteilung der Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen und -ländern;

e. eine Beschreibung des Umsetzungsstandes der strategischen Instrumente im Wassermanagement und der Fischerei;

f. eine Beschreibung der kantonalen Praxis bei der Abstimmung und Koordina- tion von Wasserentnahmen für Trink- und Brauchwassernutzungen;

g. eine Schlussfolgerung der gewonnenen Erkenntnisse aus der Bewältigung der Trockenperiode.