Vernehmlassungsvorlage - AltlV

Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 4 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten

(Altlasten-Verordnung, AltlV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Altlasten-Verordnung vom 26. August 19981 wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf Artikel 32c Absatz 4 und 39 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes

vom 7. Oktober 19832 (USG),

Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Einleitungssatz

1Diese Verordnung soll sicherstellen, dass belastete Standorte und belastete Kinder- spielplätze (Art. 2 Abs. 2) saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Ein- wirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen.

2Sie regelt für die Bearbeitung belasteter Standorte und belasteter Kinderspielplätze die folgenden Verfahrensschritte: …

Art. 2 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 ‒ 4

1Belastete Standorte sind Orte, deren Belastung von Abfällen stammt und die eine beschränkte Ausdehnung aufweisen. Sie umfassen:

d. PFAS-Feuerlösch-Standorte: Standorte, die durch Löschschäume verunrei- nigt wurden, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) enthal- ten.

2Belastete öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen (belastete Kinderspiel plätze) sind der Allgemeinheit zur Benutzung offenstehende Standorte im Eigentum

1 SR 814.680

2 SR 814.01

2026-... «%ASFF_YYYY_ID»