Erläuternder Bericht - ChemRRV (Industriechemikalien)

Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 44 Seiten

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Relevanter Beschreibung der Neue/veränderte Betroffene Stellen Wie sind die Stellen betroffen Kosten einmalig (CHF) Kosten Anhang in Massnahme Pflichten für wiederkehrend ChemRRV öffentliche Hand (CHF/a)

Schaumfeuerlöscher bis

zum 31. Dezember

2031)

Anhang Keine Verwendung Unterlassungspflicht - Kantonale Organisationen wie Es wird angenommen, dass vom aktuellen Verbrauch CHF 240'000 CHF 1000 pro Jahr 1.16 PFAS fluorhaltiger Gebäudeversicherungen, fluorhaltiger Mittel der zivilen Einsatzkräfte die Hälfte bei (Im Mittel pro ABC-

Schaumlöschmittel Feuerwehrinspektorate oder Ereignissen in Betrieben und Tanklagern zum Einsatz Stützpunkt: ca. CHF 4000;

durch mobile, zivile andere Fachstellen, soweit kommt. Es fallen einmalige Kosten an für die: häufige Kosten in

Einsatzkräfte (Miliz-, SLM zentral beschafft werden - Entsorgung obsoleter fluorhaltiger Mittel Kantonen: CHF 1000 bis

Betriebs- und - Zivile Einsatzkräfte - Ersatzbeschaffung fluorfreier Mittel 30’000)

Berufsfeuerwehren) bei - Die Gesellschaft, welche die - Reinigung der Vorratsbehälter und Entsorgung der

Ereignissen in Betrieben Kosten ziviler Einsatzkräfte Waschwässer Wiederkehrende Kosten ergeben sich

und Tanklagern, in durch aufgrund des Mehrverbrauchs fluorfreier Mittel von 50 %.

denen brennbare Feuerwehrpflichtersatzabgaben

Flüssigkeiten involviert und ordentliche Steuern trägt

sind, nach dem 1.

Januar 2037

Anhang Keine Verwendung Unterlassungspflicht - Logistikbasis der Armee Es wird angenommen, dass vom aktuellen Verbrauch CHF 190’000 CHF 800 pro Jahr 1.16 PFAS fluorhaltiger (LBA), die den Einsatzkräften fluorhaltiger Mittel des Bereitschaftsbataillons die Hälfte bei

Schaumlöschmittel SLM bereitstellt Ereignissen in Betrieben und Tanklagern zum Einsatz

durch mobile - Bereitschaftsbataillon kommt; bei den Betriebsfeuerwehren des VBS ist es ihr

Einsatzkräfte der - Betriebsfeuerwehren des VBS gesamter Verbrauch. Es fallen einmalige Kosten an für die:

Armee - die Gesellschaft, welche die - Entsorgung obsoleter fluorhaltiger Mittel

(Bereitschaftsbataillon, Kosten der Einsatzkräfte durch - Ersatzbeschaffung fluorfreier Mittel

VBS- Militärpflichtersatzabgaben und - Reinigung der Vorratsbehälter und Entsorgung der

Betriebsfeuerwehren) ordentliche Steuern trägt Waschwässer Wiederkehrende Kosten ergeben sich

der Armee bei aufgrund des Mehrverbrauchs fluorfreier Mittel von 50 %.

Ereignissen in Betrieben

und Tanklagern, in

denen brennbare