Erläuternder Bericht - ChemRRV (Industriechemikalien)

Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 44 Seiten

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Regulierungskostenabschätzung nach Art. 5 UEG

Durch die Revision der Anhänge 1.1 (POP), 1.7 (Quecksilber) und 1.16 (PFAS) der ChemRRV entstehen Unterlassungs- und Duldungspflichten für Unternehmen. Die Kosten im Zusammenhang mit den neuen Unterlassungspflichten werden nachfolgend für die drei Anhänge separat aufgeführt. Bei den Duldungspflichten handelt es sich um mögliche Kontrollen durch die kantonalen Vollzugsbehörden. Die entsprechenden zusätzlichen Kosten für Unternehmen können nicht beziffert werden, da die Auswahl und das Ausmass dieser Kontrollen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Sie werden jedoch als gering eingeschätzt, da diese Kontrollen stichprobenbasiert und nicht gesondert von den Kontrollen für andere Stoffe durchgeführt werden.

Vorschriften über persistente organische Schadstoffe (Anhang 1.1)

Bei den vorgeschlagenen Anpassungen im Anhang 1.1 der ChemRRV entstehen Unterlassungspflichten für Unternehmen. Es kann mit Regulierungskosten von ca. 4 Millionen Franken pro Jahr gerechnet werden (ca. CHF 40 Millionen über 10 Jahre, ohne Diskontierung). Diese Kostenschätzung umfasst die einmaligen und wiederkehrenden Kosten und stellt eine Überschätzung der wahren Kosten für Schweizer Unternehmen dar, da bei den aus der EU abgeleiteten Berechnungen nicht berücksichtigt werden konnte, dass es in der EU mehr Hersteller gibt pro Kopf und dass Schweizer Hersteller oft auch für die EU produzieren, wo dieselben Regulierungen in Kraft treten werden (hoher Anteil Sowieso-Kosten, vergleiche dazu Kapitel 4.1 und Anhang 2).

Vorschriften über Quecksilber (Anhang 1.7)

Die vorgeschlagenen Änderungen im Anhang 1.7 der ChemRRV generieren Unterlassungspflichten für Schweizer Unternehmen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dies die neuen Regulierungskosten für Unternehmen vernachlässigbar sind, weil die Unternehmen diese Unterlassungspflichten in der Praxis bereits befolgen (vergleiche Kapitel 4.2 und Anhang 2).

Vorschriften über per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (Anhang 1.16)

Durch die vorgeschlagenen Anpassungen im Anhang 1.16 der ChemRRV über PFASenthaltende Schaumlöschmittel entstehen neue Unterlassungspflichten für Unternehmen. Die einmaligen Kosten werden auf 84 bis 98 Millionen Franken geschätzt und die jährlich wiederkehrenden Kosten auf ca. 3.7 Millionen Franken. Insgesamt über 10 Jahre ergeben sich daraus für Unternehmen zusätzliche Regulierungskosten von 121 bis 135 Millionen Franken (ohne Diskontierung). Dies überschätzt jedoch die wahren Kosten für Schweizer Unternehmen, da diese Kosten teilweise auch von der öffentlichen Hand getragen werden und diese Anteile nicht überall separat abgeschätzt werden können (vergleiche auch Anhang 2).

6.3.2 Auswirkungen auf weitere volkswirtschaftliche Gruppen/Akteure

Durch die Anpassungen im Anhang 1.16 der ChemRRV entstehen neue Unterlassungspflichten für private Haushalte. Die einmaligen Kosten werden auf ca. 33