Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 49 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht
Übersicht
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedete2019
anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens das Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es enthält die erste international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Arbeitswelt.
Ausgangslage
Die Förderung der menschenwürdigen Arbeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Bestandteil des Verfassungsauftrags der IAO. Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sind inakzeptabel und mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar. Das Phänomen ist nach wie vor weltweit verbreitet, unabhängig von Sektoren, Berufen und Anstellungsverhältnissen. Angesichts der eminenten Bedeutung der Bekämpfung dieses Problems verabschiedete die von der Schweiz präsidierte Internationale Arbeitskonferenz (IAK) im Jahr 2019 das Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt.
Am 18. Mai 2022 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Die Botschaft zeigt auf, dass in der schweizerischen Rechtsordnung das Recht auf ein Arbeitsumfeld ohne Gewalt und Belästigung in verschiedenen Gesetzen verankert ist und dass dadurch ein hoher und wirksamer Schutz besteht. In seiner Botschaft beantragt der Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 190 zu ratifizieren.
Diese Botschaft war nicht Gegenstand einer ordentlichen Vernehmlassung, da die Sozialpartner in die Erarbeitung des Übereinkommens einbezogen warenn und zum Botschaftsentwurf konsultiert wurden. Der Bundesrat war der Ansicht, dass von einer Vernehmlassung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, weil die Positionen der interessierten Kreise bekannt waren, (Art. 3a Abs. 1. Bst. b, Bundesgesetz vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren [VlG])1. Es handelt sich um das übliche Verfahren zur Ratifikation von IAO-Übereinkommen.
Nach zahlreichen Diskussionen im Parlament stimmte der Ständerat schliesslich zugunsten einer Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, in einem Zusatzbericht aufzuzeigen, welche Bestimmungen des IAO-Übereinkommens Nr. 190 direkt und welche indirekt anwendbar sind, und anschliessend ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren zum Übereinkommen durchzuführen. Der Nationalrat schloss sich stillschweigend der Position des Ständerates an.
Inhalt der Vorlage
Das von der IAK 2019 angenommene Übereinkommen Nr. 190 (Anhang 1) zielt auf die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung ab. Es anerkennt das Recht jeder Person auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung und verpflichtet die Mitgliedstaaten der IAO, dieses Recht zu achten, zu fördern und zu verwirklichen. Dabei handelt es sich um den ersten völkerrechtlichen Vertrag, welcher einen gemeinsamen Rahmen zur
2/49