Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 49 Seiten
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Der Bundesrat hat in einer Botschaft die Vereinbarkeit der Bestimmungen des Übereinkommens Nr. 190 mit der in der Schweiz geltenden Rechtsordnung und Praxis analysiert. Die TPK-IAO wurde zu dieser Botschaft konsultiert. Die Sozialpartner sind mit der Ratifizierung einverstanden.
Angesichts des Einbezugs der Sozialpartner bei der Erarbeitung des Übereinkommens und beim Ratifizierungsentscheid sowie der Konsultation der Sozialpartner bei der Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens sah der Bundesrat von einer öffentlichen Vernehmlassung ab. Gemäss Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VlG)4 ist es möglich, auf ein Vernehmlassungsverfahren zu verzichten, wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, weil die Positionen der interessierten Kreise bekannt sind.
Am 18. Mai 2022 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der IAO über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt5. Die Botschaft zeigt auf, dass die schweizerische Rechtsordnung das Recht auf ein Arbeitsumfeld ohne Gewalt und Belästigung in verschiedenen Gesetzen konkretisiert und dadurch einen hohen und wirksamen Schutz bietet, sowohl in der Schweiz als auch im internationalen Vergleich. Im Hinblick auf die Ratifikation müssen keine neuen Gesetze oder Verordnungen verabschiedet oder bestehende Bestimmungen geändert werden. In seiner Botschaft stellt der Bundesrat den Antrag für die Genehmigung des Übereinkommens, da die schweizerische Rechtsordnung und Praxis dieses bereits erfüllen. Er legte folglich der Bundesversammlung den Entwurf über einen Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 vor.
Die Arbeiten zur Genehmigung des Entwurfs eines Bundesbeschlusses fanden vor den zwei Kammern zwischen September 2022 und Dezember 2023 statt. Nach zahlreichen Diskussionen stimmte der Ständerat schliesslich am 25. September 2023 zugunsten einer Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Der beschlossene Text lautet wie folgt: «Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat (gemäss Art. 75 ParlG) mit dem Auftrag, in einem Zusatzbericht aufzuzeigen, welche Bestimmungen des ILO- Übereinkommens Nummer 190 direkt anwendbar und welche indirekt anwendbar sind. Anschliessend ist eine ordentliche Vernehmlassung zur ILO-Vorlage durchzuführen»6. Am 12. Dezember 2023 schloss sich der Nationalrat stillschweigend der Position des Ständerates an7.
Dem Willen des Parlaments entsprechend, erstellte der Bundesrat einen Zusatzbericht (Anhang 2) und eröffnete das vorliegende Vernehmlassungsverfahren.
1.2 Handlungsbedarf und Ziele
Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt können eine Verletzung oder einen Missbrauch der Menschenrechte darstellen. Sie gefährden die Chancengleichheit im Berufsleben und sind inakzeptabel sowie mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar. Das Phänomen ist nach wie vor weltweit verbreitet. Gemäss einer Erhebung von IAO, Lloyd’s Register Foundation und Gallup im Jahr 2021 waren weltweit 22,8 Prozent der
4 SR 172.061
Ausgaben des Bundesblattes → BBl 2022 1379
6 AB 2023 S 885. 6/49
7 AB 2023 N 2337.