Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/25: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Return) · 13 Seiten

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Art. 40

Swissholdings wünscht, dass Fahrlässigkeit grundsätzlich nicht unter Strafe gestellt wird.

Art. 40a

ZH, LU, UR, SZ, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, GR, AG, TI, VD, VS, GE wünschen, dass in den Erläuterungen klargestellt wird, dass die steuerlich der Schweiz zugehörige oberste Mut- tergesellschaft die GIR für die Steuerperiode 2024 auch in der Schweiz einreichen kann.