Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/25: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Return) · 13 Seiten
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2 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
2.1 Grundsätzliche Zustimmung zur vorgeschlagenen Verordnungsänderung
Die Kantone ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU sowie SP, FDK, SGB, OREF, SwissHoldings begrüssen die vor- geschlagene Verordnungsänderung.
TG begrüsst die Vorlage grundsätzlich, bittet jedoch aufgrund der internationalen Entwicklun- gen um einen Marschhalt in diesem wichtigen Geschäft.
Zustimmung:
Kantone: ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU (25)
Politische Parteien: SP (1)
Organisationen und Verbände: FDK, SGB, OREF, SwissHoldings (4)
Begründung:
Die vorgesehene Einreichung sei gemäss GloBE-Mustervorschriften zwingend und die Um- setzung schaffe eine administrative Erleichterung für die Unternehmen.
2.2 Grundsätzliche Ablehnung der vorgeschlagenen Verordnungsänderung
Die FDP ist gegen die überstürzte Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung und es sei entscheidend, dass die OECD-Mindestbesteuerung – und der entsprechende Informations- austausch – weder eine zusätzliche Belastung für Unternehmen schaffe, noch die Wettbe- werbsfähigkeit der Schweiz gefährde. Die Schweiz tue gut daran, bei der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung nicht den Musterknaben zu spielen.
Die SVP Schweiz lehnt das GloBE-Abkommen und damit auch die Änderung der dazugehö- rigen Mindeststeuerverordnung ab. Der automatische Informationsaustausch im Rahmen von GloBE widerspreche dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Unternehmen würden unter eine Art Generalverdacht gestellt und gezwungen, Informationen über ihre weltweiten Aktivitäten offenzulegen. Eine solche Meldepflicht widerspreche den Grundsätzen eines libe- ralen Rechtsstaats und werfe erhebliche Zweifel hinsichtlich der Datensicherheit auf.
Der sgv fordert die Aussetzung der Umsetzung der Mindestbesteuerung oder, falls dies nicht möglich ist, eine strikte Beschränkung auf die tatsächlichen internationalen Anforderungen sowie die Beibehaltung eines attraktiven Steuerumfelds, das die durch externe Handelsspan- nungen entstandenen Nachteile ausgleichen kann.
2.3 Weitere Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmenden
• Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die vorgesehene Kompetenz, Bussen im Zu- sammenhang mit Ergänzungssteuerhinterziehung zu beurteilen, ab. Es bestehen rechtsstaatliche Bedenken, da Straf- und Bemessungsverfahren nicht durch dasselbe Gericht geführt werden sollten.
• Swissbanking erachtet unabhängig von der Frage der Änderung der MindStV eine aktive und kritische Beobachtung der internationalen Umsetzung der GloBE-Regeln für geboten. Mittelfristig sei auch eine Lagebeurteilung zur IIR vorzunehmen.