Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/25: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Return) · 13 Seiten
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Die Umsetzung dieses Verfahrens bedarf einerseits den Beitritt der Schweiz zur GloBE Ver- einbarung; dazu hat der Bundesrat am 12. September 2025 eine Botschaft verabschiedet.
Andererseits muss bzw. soll die nationale Umsetzung in der Schweiz im Rahmen der vorlie- genden Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung erfolgen. Die diesbezügliche Er- gänzung der Mindestbesteuerungsverordnung bildet den Kern der vorliegenden Vernehmlas- sungsvorlage.
Damit wird die Umsetzung der zwingenden Bestimmungen der GloBE-Mustervorschriften vorbereitet. Dies ist ungeachtet der gegenwärtigen Diskussionen über die Zukunft der globa- len Mindestbesteuerung sinnvoll. Mit einer regelkonformen Umsetzung soll Rechtssicherheit geschaffen und die administrative Mehrbelastung für die Unternehmen in der Schweiz redu- ziert werden.
Neben diesem Kernelement besteht namentlich bei den folgenden Verordnungsbestimmun- gen Präzisierungs- und/oder Anpassungsbedarf:
• Steuerpflicht
Die Steuerpflicht wurde in der Schweiz mit dem sogenannten One-Stop-Shop-Konzept um- gesetzt. Dieses strebt an, dass für jede Unternehmensgruppe nur eine Geschäftseinheit steuerpflichtig wird und die Steuerpflichten in der Schweiz für alle Ergänzungssteuern der Gruppe wahrnimmt. Mit einer Änderung der Verordnung soll die Rechtssicherheit verbessert und wechselnde Steuerpflichten vermieden werden.
• Aufteilung der Ergänzungssteuer bei einem Kantonswechsel
Bei einem Kantonswechsel der Geschäftseinheit während des Geschäftsjahres wird präzi- siert, dass die Ergänzungssteuern unter den Kantonen aufgeteilt werden.
1 Vernehmlassung
1.1 Vernehmlassungsverfahren
Am 30. April 2025 beauftragte der Bundesrat das EFD, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Bergge- biete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interes- sierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung,
MindStV) durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 20. August 2025.
Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (inklusive Abkürzungen) befindet sich im Anhang.
1.2 Grundzüge der Vorlage
Die Vernehmlassungsvorlage umfasste die folgenden Massnahmen:
1.2.1 Bestimmungen zur GIR
Die neuen Bestimmungen zur Umsetzung der Einreichung der GIR durch steuerlich der Schweiz zugehörige Geschäftseinheiten, der Austausch von GIR mit den Partnerstaaten un- ter einer GloBE Vereinbarung sowie die Weitergabe dieser GIR an die Kantone bilden die Kernelemente der vorliegenden Vernehmlassung. Die nationalen Bestimmungen zur GIR können sich gut an den Vorgaben zum Country-by-Country Reporting (CbCR) gemäss Bun- desgesetz vom 16. Juni 2017 über den internationalen automatischen Austausch länderbe- zogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG; SR 654.1) orientieren. Beide erfordern eine strukturierte, länderbezogene Erfassung und Übermittlung von Finanzdaten und nutzen eine ähnliche Berichtslogik. Da das CbCR bereits etabliert ist, verringert eine Anlehnung an dessen Meldeverfahren den administrativen Aufwand für Unternehmen und Steuerbehörden. Beide Berichtsarten sind durch internationale OECD-Vorgaben geprägt, was eine kohärente