Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/26: Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien · 50 Seiten
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klassischen transgenen Pflanzen auch rechtlich hervorgehoben werden. An den im Oktober 2023 festgelegten Eckwerten wird festgehalten. Durch den Entscheid kommt es zu einer weiteren Verzögerung; der Bundesrat hat dem Parlament mitgeteilt, dass er die Botschaft im ersten Quartal 2026 vorlegen will13.
1.2. Geprüfte Varianten
Neben der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Variante wurden zwei weitere geprüft, aber verworfen:
• Variante 1: Regelung basierend auf dem Entwurf der EU-Kommission zu neuen Züchtungstech-
nologien vom 5. Juli 2023
Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2023 einen Entwurf für die Regulierung von Pflanzen aus «neuen genomischen Techniken» (engl. «new genomic techniques», NGT) publiziert. Sie schlägt vor, zwei Kategorien von Pflanzen (NGT1 und NGT2) mit unterschiedlichen Anforderungen an deren Zulassung zu bilden14. Entscheidend für die Kategorisierung wäre die Vergleichbarkeit der gentechnischen
Veränderungen mit genetischen Veränderungen aus der konventionellen Pflanzenzüchtung,
was sich anhand der Anzahl und der Art der gentechnischen Veränderungen bestimmt. Grundsätzlich bleiben zwar alle sogenannten NGT-Pflanzen GVO. NGT1-Pflanzen würden als äquivalent zu konventionellen Pflanzen gelten und im Wesentlichen analog zu diesen reguliert. Gemäss dem Entwurf der EU-Kommission wäre für diese Kategorie insbesondere keine Umweltrisikobeurteilung nötig und die Kennzeichnung nur bis zum Vermehrungsmaterial obligatorisch. NGT-Pflanzen, die nicht den Kriterien für NGT1 entsprechen, würden in die Kategorie NGT2 fallen. Für NGT2-Pflanzen würden ähnliche Vorschriften wie für die klassischen GVO gelten, wobei das Zulassungsverfahren mit der Umweltrisikobeurteilung im Vergleich dazu vereinfacht würde, wenn es keine plausiblen Hinweise auf Risiken gibt und die neuen Eigenschaften zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beitragen könnten.
Zu beachten ist, dass der Gesetzgebungsprozess in der EU noch nicht abgeschlossen ist. In der Zwischenzeit hat das Europäische Parlament am 7. Februar 2024 seine Position für die Verhandlungen mit dem Rat der EU festgelegt. Diese entspricht in den Grundzügen dem Entwurf der EU-Kommission, es gibt aber wesentliche Differenzen. Insbesondere hat sich das EU-Parlament für eine obligatorische Kennzeichnung für alle NGT-Pflanzen bis zum Endprodukt ausgesprochen. Die Änderungsvorschläge des EU-Parlaments müssen mit dem Rat der EU und der EU-Kommission bereinigt werden.
• Variante 2: Regelung basierend auf dem Entwurf der EU-Kommission zu neuen Züchtungstech-
nologien vom 5. Juli 2023 (wie Variante 1) mit obligatorischer Kennzeichnung bis zum Endpro-
dukt
Der Entwurf der EU-Kommission sieht für NGT1-Pflanzen eine obligatorische Kennzeichnung bis zur Stufe Saatgut vor. Produkte und Zutaten aus NGT1-Pflanzen müssten jedoch nicht als GVO gekennzeichnet werden. NGT2-Pflanzen und -Produkte wären über die ganze Wertschöpfungskette zu kennzeichnen. Um die GVO-freie Produktion, die Warenflusstrennung und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, hat der Bundesrat geprüft, den Entwurf der EU-Kommission mit einer durchgängigen obligatorischen Kennzeichnung zu ergänzen.
In der Zwischenzeit hat sich das Europäische Parlament für eine Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt auch für NGT1-Pflanzen ausgesprochen. Es bleibt abzuwarten, wie die definitive Kennzeichnungsregelung in der EU ausgestaltet sein wird (siehe auch Kapitel 3).
Aus Sicht des Bundesrates zeichnen sich die beiden Varianten insbesondere dadurch aus, dass die Regelung mit jener der EU harmonisiert wäre und für den Handel mit der EU keine Handelshemmnisse entstehen würden, insofern die EU eine Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt beschliesst. Der Bundesrat hat sich jedoch gegen diese Varianten entschieden. Für ihn steht fest, dass der risikobasierte Ansatz die Innovation und die nachhaltigere Nutzung von natürlichen Ressourcen ermöglichen muss. Gleichzeitig will er dem Vorsorgeprinzip und Bedenken in der Bevölkerung gegenüber der Gentechnik Rechnung tragen. Deshalb
13 https://www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Biotechnologie > Biotechnologie: Mitteilungen > Bundesrat will für die neuen Züchtungsmethoden ein neues Gesetz
14 Proposal COM/2023/411 final for a regulation of the European Parliament and of the council on plants obtained by certain new genomic techniques and their food and feed and amending Regulation (EU) 2017/625.