Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 111 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes

2.1.2 Financial Stability Board FSB

Das FSB veröffentlichte im Juli 2023 revidierte Leitlinien zu globalen Stablecoins (GSCs)28. Ziel dieser Leitlinien ist es, eine kohärente Regulierung, Aufsicht und Überwachung grenzüberschreitender Stablecoins zu fördern, um potenzielle Risiken für die Finanzstabilität frühzeitig zu erkennen und wirksam zu begrenzen. Die zehn enthaltenen Grundsatzempfehlungen verfolgen einen breit angelegten Ansatz und sind so ausgestaltet, dass sie den unterschiedlichen nationalen regulatorischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen und eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung ermöglichen. Die Empfehlungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1) Vorbereitung der Behörden zur Regulierung und Aufsicht: Behörden sollten über die

notwendigen Befugnisse, Instrumente und ausreichenden Ressourcen verfügen, um globale Stablecoin-Systeme umfassend zu regulieren, zu beaufsichtigen und zu überwachen und relevante Gesetze und Vorschriften wirksam durchzusetzen.

2) Aufsicht über Aktivitäten und Funktionen von GSCs: Um eine technologieneutrale und

umfassende Aufsicht zu gewährleisten und Regulierungsarbitrage zu verhindern, sollen GSCs nach dem Grundsatz same business, same risk, same rules anhand ihrer Funktionen und Risiken reguliert werden.

3) Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Koordination und Informationsaustausch:

Eine effektive nationale und internationale Zusammenarbeit und der Austausch relevanter Informationen zwischen Aufsichts-, Regulierungs- und Überwachungsbehörden sind sicherzustellen.

4) Governance: GSCs müssen über ein transparentes und wirksames Governance-

Rahmenwerk verfügen. Auch bei dezentralen Strukturen muss sichergestellt werden, dass Verantwortlichkeiten eindeutig zugewiesen und effektiv wahrgenommen werden können.

5) Risikomanagement: GSCs müssen wirksame Risikomanagementsysteme

implementieren, die alle wesentlichen Risiken abdecken, insbesondere im Hinblick auf operationelle Resilienz, Cybersicherheit, Massnahmen zur Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung.

6) Datenspeicherung und -zugang: Robuste Systeme zur Erhebung, Speicherung und

Sicherung von relevanten Daten müssen eingeführt werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass die zuständigen Behörden bei Bedarf Zugriff auf diese Daten erhalten.

7) Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen: Geeignete Pläne und Verfahren zur

Sanierung und geordneten Abwicklung müssen bestehen, um Risiken für die Finanzstabilität bei einem Ausfall zu minimieren.

8) Offenlegungspflichten: Herausgeber von GSCs müssen allen relevanten Stakeholdern

klare und umfassende Informationen über ihr System bereitstellen – unter anderem zu Governance, Interessenkonflikten, Rückzahlungsrechten, Stabilitätsmechanismen, Aufbewahrung, Risiken und Risikomanagement.

9) Rückzahlungsrechte, Stabilisierung und aufsichtsrechtliche Anforderungen:

Nutzerinnen und Nutzer von Stablecoins verfügen über klare und fristgerechte Rückzahlungsrechte zum Nennwert in Fiat. Zudem sind angemessene Reserven festzulegen, um die Stabilität des Stablecoins zu gewährleisten.

10) Einhaltung regulatorischer, aufsichtsrechtlicher und überwachungsbezogener Anforderungen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit: GSCs dürfen ihre

Geschäftstätigkeit erst aufnehmen, wenn sie alle einschlägigen nationalen regulatorischen Anforderungen vollständig erfüllen.

28 FSB (2023), Final Report High-level Recommendations for the Regulation, Supervision and Oversight of Global Stablecoin Arrangements, einsehbar unter: https://www.fsb.org/uploads/P170723-3.pdf.