Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 111 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes
Dazu zählen also auch im Ausland ausgegebene Stablecoins. Inhaltlich orientieren sich die Bewilligungs- und Tätigkeitvoraussetzungen für Krypto-Institute aufgrund der Vergleichbarkeit der Tätigkeiten weitgehend an denjenigen für Wertpapierhäuser, wobei jedoch berücksichtigt wird, dass Krypto-Institute keine Dienstleistungen mit Finanzinstrumenten erbringen. Ein Krypto-Institut kann auch ein organisiertes Handelssystem betreiben, das ausschliesslich kryptobasierte Vermögenswerte mit Handelscharakter zum Handel zulässt.
Zwecks Sicherstellung eines angemessenen Kundenschutzes werden mit der Vorlage zudem ausgewählte Vorschriften des Finanzdienstleistungsgesetzes auch für die Erbringung von Dienstleistungen mit kryptobasierten Vermögenswerten mit Handelscharakter als anwendbar erklärt. Hierzu gehören insbesondere die Vorschriften zur Information der Kundinnen und Kunden, Angemessenheits- und Eignungsprüfung, Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen sowie zur Organisation (z.B. zur Vermeidung von Interessenkonflikten). Dadurch sollen nicht zuletzt marktmissbräuchliche Verhaltensweisen verhindert werden. Wer in der Schweiz ein öffentliches Angebot zum Erwerb von kryptobasierten Vermögenswerten mit Handelscharakter unterbreitet oder um Zulassung solcher Vermögenswerte zum Handel ersucht, hat ferner vorgängig ein Whitepaper zu veröffentlichen.
Durch die neue Regelung im Bereich der kryptobasierten Vermögenswerte mit Handelscharakter werden die Transparenz erhöht, das Risiko von Missbrauch und unseriösen Geschäftsmodellen reduziert und das Vertrauen in Finanzdienstleistungen mit solchen Vermögenswerten gestärkt.
Um die Digitalisierung weiter voranzutreiben und um die Einheitlichkeit der Aufsichtsprozesse zu gewährleisten, wird mit der Vorlage ferner das Finanzmarktaufsichtsgesetz im Zusammenhang mit digitalen Schnittstellen zur FINMA ergänzt. Ferner wird im Geldwäschereigesetz eine gesetzliche Grundlage für Pilotprojekte für Partnerschaften zum Informationsaustausch im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zwischen Privaten und Behörden geschaffen.