Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 111 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

1.1.1 Generelles

Die fortschreitende Digitalisierung führt zu grundlegenden Veränderungen auf den globalen Finanzmärkten. Bewährte Standortfaktoren wie wirtschaftliche, finanzielle und politische Stabilität, Sicherheit und Vertrauen bleiben relevant. Die Fähigkeit von Unternehmen und Behörden, neue Technologien einzusetzen, erhält für die Zukunft jedoch eine immer wichtigere Bedeutung. Angesichts der Geschwindigkeit und Radikalität des Fortschritts im Bereich Finanzen und Digitalisierung hatte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in seinem Digital-Finance-Bericht im Februar 20221 beauftragt, in Zusammenarbeit mit der FINMA und unter Einbezug der Branche, den bestehenden Rechts- und Aufsichtsrahmen mit Bezug auf neue Akteure und Dienstleistungsformen zu überprüfen. Insbesondere sei zu prüfen, ob der bestehende Aufsichtsperimeter mit Blick auf den Eintritt neuer Akteure ausgedehnt werden sollte und ob bestehende Bewilligungskategorien und Anforderungen differenzierter ausgestaltet werden sollten. Im Rahmen dieser Prüfung sei dem im Finanzmarktrecht allgemein gültigen Grundsatz der Risikoorientierung (same business, same risks, same rules) Rechnung zu tragen. Dies namentlich im Hinblick auf die Schaffung eines Level playing fields unter den verschiedenen Finanzmarktakteuren.2 In seinem Digital-Finance-Bericht beauftragte der Bundesrat das EFD zudem, in Zusammenarbeit mit der FINMA und unter Einbezug der Branche mögliche Hindernisse für den Einsatz von neuen Technologien zur Einhaltung von Regulierungen («RegTech», Regulatory Technology) oder bei der Aufsicht («SupTech», Supervisory Technology) zu eruieren und Anpassungsbedarf zu prüfen.3

Am 16. Dezember 2022 verabschiedete der Bundesrat ausserdem seinen Evaluationsbericht zu den Anpassungen vom 15. Juni 2018 des Bankengesetzes vom 18. November 19344 (BankG).5 Darin legte der Bundesrat unter anderem Rechenschaft ab, über die Ergebnisse seiner Überprüfung der neu eingeführten Bewilligungskategorie nach Artikel 1b BankG (gemeinhin bekannt als «Fintech-Bewilligung»). Er kam dabei zum Schluss, dass diese Bewilligungskategorie zwecks der weiteren Stärkung der Attraktivität des Schweizer Regulierungsrahmens angepasst werden sollte, insbesondere indem der Kundenschutz verbessert wird. Im Rahmen der entsprechenden Regulierungsarbeiten seien auch die bestehenden Ausnahmeregeln für die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen in der Bankenverordnung vom 30. April 20146 (BankV) auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen. Im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung seien die Regulierungsarbeiten zur Verbesserung der «Fintech-Bewilligung» in die Überprüfungs- bzw. Regulierungsarbeiten gemäss dem Digital-Finance-Bericht einzubetten.

Nachfolgend werden die Ergebnisse der vorgenommenen Evaluationen sowie die aufgrund des erkannten Handlungsbedarfs vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen dargelegt.

1Bericht des Bundesrates «Digital Finance: Handlungsfelder 2022+» vom Februar 2022, einsehbar unter:

news.admin.ch/de/nsb?id=87024 (nachfolgend Digital Finance Bericht).

2Vgl. Digital Finance Bericht, S. 14 ff.

3Vgl. Digital Finance Bericht, S. 17 ff.

4 SR 952.0

5Bericht des Bundesrates «Evaluation gemäss Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkas-

sen» vom 16. Dezember 2022, einsehbar unter: Bericht des Bundesrates zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018 (nachfolgend Evaluationsbericht des Bundesrates zur «Fintech-Bewilligung».

6 SR 952.02