Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 111 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes
Indikatoren ausgetauscht. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis für neue Risiken, Methoden und geografische Schwachstellen zu schaffen, ohne dass konkrete Kundendaten geteilt werden. Mit der im November 2024 ins Leben gerufenen Swiss Financial Intelligence Public Private Partnership (Swiss FIPPP) zwischen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) und Schweizer Finanzinstituten verfügt auch die Schweiz über einen solchen Mechanismus.
Taktisch bzw. operativ orientierte PIAs ermöglichen den Austausch von konkreten, fallbezogenen Informationen, einschliesslich Daten zu natürlichen und juristischen Personen, die im Rahmen laufender Ermittlungen oder Verdachtsmeldungen relevant sind. Operative PIA-Modelle ermöglichen es, konkrete Verdachtsfälle schneller und umfassender zu analysieren. Ermittlungen können beschleunigt und Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Ein älteres Beispiel für eine PIA bildet die Joint Money Laundering Intelligence Taskforce des Vereinigtes Königreichs (JMLIT). Die JMLIT wurde 2015 als Pilotprojekt initiiert, um auf die zunehmende Komplexität von Geldwäschereinetzwerken, die traditionelle Ermittlungsansätze überfordert, zu reagieren. Sie vereint grosse Banken, Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsstellen in einem strukturierten Forum, in dem sowohl strategische als auch operative Informationen ausgetauscht werden. Nach einer erfolgreichen Evaluation wurde das JMLIT dauerhaft etabliert und hat zahlreiche Erfolge bei der Aufdeckung und Verfolgung von Geldwäscherei erzielt, so dass es heute international als Vorbild für PIA-Modelle gilt.141
Mit Artikel 75 der am 31. Mai 2024 verabschiedeten neuen Geldwäschereiverordnung hat die EU mit Wirkung ab dem 10. Juli 2027 eine explizite rechtliche Grundlage für den Informationsaustausch im Rahmen von "Partnerschaften für den Informationsaustausch" eingeführt.142 Die Verordnung der EU definiert einen breiten Katalog von Informationen, die im Rahmen von Partnerschaften ausgetauscht werden können. Dieser umfasst sowohl taktische als auch operative Informationen (z.B. Informationen über den Kunden, Informationen über Transaktionen).
In der sich ständig weiterentwickelnden Landschaft der Finanzkriminalität ist es von entscheidender Bedeutung, neuen Bedrohungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung einen Schritt voraus zu sein. PIAs ermöglichen einen schnellen Austausch von Informationen zwischen den teilnehmenden Organisationen und stellen so sicher, dass wichtige Informationen umgehend an die relevanten Stellen weitergeleitet werden. Eine zeitnahe Reaktion reduziert die mit sich schnell entwickelnden Finanzdelikten verbundenen Risiken und stärkt letztlich die Fähigkeit, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung effizient und effektiv zu bekämpfen.
Mit den neuen Artikeln 32a und 32b soll die Rechtsgrundlage für die Durchführung eines Pilotprojekts mit Blick auf eine allfällige spätere Einführung einer operativ orientierten PIA geschaffen werden. Die Einführung einer solchen PIA erfordert sorgfältige Planung, Abstimmung und Risikominimierung. Pilotprojekte bieten hierfür einen idealen Rahmen, um Konzepte unter realen Bedingungen zu testen, Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren aufzubauen. Es soll erprobt werden, wie sich eine PIA in der Schweiz auswirken würde; insbesondere soll deren Mehrwert für die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und somit für den Schutz des Finanzplatzes Schweiz und seiner Reputation ausgelotet werden. Gerade im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten, mit deren zunehmenden Verbreitung auch die Risiken für
141 Vgl. Anti-money laundering taskforce unveiled - GOV.UK; sowie Joint Money Laundering Intelligence Taskforce (JMLIT); nvb-aml-information-sharing-position-paper.pdf.
142 Vgl. Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung.