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Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 8 Seiten

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Anhang (Art. 19)

Änderung anderer Erlasse

1. Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 20055

Art. 83 Bst. p Ziff. 4

Die Beschwerde ist unzulässig gegen:

p. Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts auf dem Gebiet des Fernmeldeverkehrs, des Radios und des Fernsehens sowie der Post betreffend:

4. Streitigkeiten nach Artikel 15 Absatz 1 des Breitbandfördergesetzes vom6…

2. Fernmeldegesetz vom 30. April 19977

Art. 4a Meldepflicht

1Erschliessen Eigentümerinnen von Infrastrukturen zur fernmeldetechnischen Übertragung von Informationen für Dritte mit diesen Infrastrukturen Gebäude, so müssen sie sich beim BAKOM melden. Das BAKOM führt eine Liste dieser Eigentümerinnen.

2Der Bundesrat regelt die Einzelheiten der Meldung und die Führung der Liste.

Art. 39a Verwendung von Konzessionsgebühren

1Der Bundesrat kann einen Teil des Erlöses aus den Konzessionsgebühren nach Artikel 39 für begleitende Massnahmen wie Forschung und Erhebungen im Zusammenhang mit funkbasierten Technologien verwenden.

2Die allfällige Verwendung für Massnahmen nach Absatz 1 hat Vorrang vor einer Zweckbindung nach Artikel 7 des Breitbandfördergesetzes vom …8.

Art. 59a Mitteilungspflicht für einen nationalen Breitbandatlas

1Anbieterinnen von Fernmeldediensten und meldepflichtige Eigentümerinnen nach Artikel 4a sind verpflichtet, dem BAKOM regelmässig Daten zur Abdeckung von Gebäuden mit Infrastrukturen zur fernmeldetechnischen Übertragung von Informationen für Dritte einzureichen.

5 SR 173.110

6SR xy

7 SR 784.10

8 SR xy