Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission

ist davon auszugehen, dass die Kosten mindestens zu einem Teil an die Kundinnen und Kunden sowie die Kapitalgeber überwälzt werden. Die Kosten dieser Vorlage lassen sich nicht spezifischen Geschäftsaktivitäten oder Kundensegmenten zuordnen, da sie das Bankgeschäft generell betreffen. Somit ist eine Quantifizierung allfälliger höherer Kosten für die Kundinnen und Kunden kaum vornehmbar. Da die Mehrkosten durch die Vorlage im Verhältnis zu den Gesamtkosten der betroffenen Banken gering sind, dürften die Kostenauswirkungen auf die Kundinnen und Kunden äusserst gering sein.

Der Nutzen der Vorlage liegt in einer verbesserten Prävention im Fall von Verlusten durch Banken. Damit kann die Wahrscheinlichkeit von Bankenkrisen gesenkt und allfällige negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft samt entsprechenden Kosten verringert werden (vgl. 5.3.3). Dies führt zu positiven Effekten für Unternehmen und Haushalte. Auch dieser Effekt ist kaum quantifizierbar.

5.3.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die Vorlage umfasst lediglich einen Teil der im Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität formulierten Massnahmen.59 Die Stossrichtung der Prävention liegt dabei im Vordergrund. Dadurch wird das Dispositiv im Bereich der Prävention gestärkt werden, um die Wahrscheinlichkeit einer Bankenkrise weiter zu senken. Die Stärkung der Prävention ist ein wichtiger Faktor zur Erreichung der Zielsetzungen des TBTF-Dispositivs, welche namentlich die Verminderung der Risiken für das schweizerische Finanzsystem, die Gewährleistung der volkswirtschaftlich wichtigen Funktionen der SIBs und die Vermeidung staatlicher Beihilfen sind (vgl. Art. 7 Abs. 2 BankG).

Mit der Erreichung der genannten Ziele können Risiken und damit negative Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft und den öffentlichen Haushalt vermieden werden. Wie in 5.3.1 und 5.3.2 dargelegt, werden für den Bankensektor insgesamt sowie die Unternehmen und Haushalte geringe einmalige und wiederkehrende Kosten erwartet. Es ist davon auszugehen, dass durch die verstärkte Prävention und damit die Vermeidung von potenziell hohen volkswirtschaftlichen Kosten in einer Krise der aus der Vorlage resultierende Gesamtnutzen für die Gesamtwirtschaft positiv ist.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Es werden keine Auswirkungen auf die Gesellschaft erwartet.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Es werden keine Auswirkungen auf die Umwelt erwartet.

5.6 Synthese und Bilanz der Auswirkungen

Diese Vorlage stellt lediglich einen Teil des Gesamtpakets an Massnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs dar. Sowohl die qualitative als auch die quantitative Schätzung der Auswirkungen auf die Gesamtheit der betroffenen Banken hat sich als schwierig herausgestellt. Dies gilt neben den Kosten insbesondere auch für den Nutzen. Krisen von Banken und insbesondere von SIBs können potenziell sehr grosse volkswirtschaftliche Kosten mit sich bringen. Kann die Wahrscheinlichkeit solcher Krisen weiter gesenkt werden, bringt dies Vorteile für die Gesamtwirtschaft. Die Kosten sind für die Bankenbranche eher gering sowie auch für Unternehmen, Haushalte und die öffentliche Hand. Es ist davon auszugehen, dass der aus der Vorlage resultierende Gesamtnutzen positiv ist. Eine vertiefte Analyse der Auswirkungen durch das Gesamtpaket und eine Beurteilung der Erreichung der Zielsetzungen des TBTF-Dispositivs wird im Rahmen der Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes zur

59 Bundesrat, Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, 10. April 2024, Massnahmen 18, 19 und 25, abrufbar unter: Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität (admin.ch).