Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission

kann bei gewissen Instituten zu einer Schmälerung des steuerbaren Gewinns der Bank bzw. der Gewinnausschüttung einer Kantonalbank führen. Dieser Effekt dürfte für den gesamten Bankensektor höchstens gering sein. Ebenso sind höchstens geringe Kosten für Unternehmen und Haushalte zu erwarten (vgl. 5.3.2). Dadurch sind insgesamt sehr geringe steuerliche Mindereinahmen für Kantone, Gemeinden sowie für urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zu erwarten.

Die mit der Vorlage erzielte Stärkung und Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs bringt einen Nutzen für Kantone und Gemeinden, indem bezweckt wird, die Risiken für das schweizerische Finanzsystem zu vermindern, die volkswirtschaftlich wichtigen Funktionen der Banken zu gewährleisten und staatliche Beihilfen zu vermeiden. Negative Auswirkungen auf das Finanzsystem oder der Ausfall von volkswirtschaftlichen Funktionen würden zu einer Beeinträchtigung der Gesamtwirtschaft und damit zu steuerlichen Mindereinnahmen für Kantone und Gemeinden führen. Durch die Vorlage wird die Wahrscheinlichkeit zur Entstehung der genannten Kosten für Kantone und Gemeinden verringert.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

5.3.1 Auswirkungen auf Banken

Zur Erhebung der Kostenauswirkungen der Vorlage (Software, DTA, PVA, Liquiditätsinformationen) auf die betroffenen Institute wurde im November 2024 eine Befragung durchgeführt. 15 Banken haben den Fragebogen ausgefüllt, wobei ein Institut keine Angaben zu den Kosten machen konnte. Sämtliche SIBs (Kategorien 1 und 2 nach Anhang 3 BankV54) haben Angaben zu den geschätzten Kosten gemacht. Für die UBS ergibt sich aus der vorliegenden Verordnungsanpassung insgesamt eine Erhöhung des erforderlichen harten Kernkapitals um rund 11 Milliarden USD für Software, DTA und PVA. Damit leistet die UBS bereits einen Beitrag zum diskutierten Eigenmittelaufbau aufgrund von ausländischen Beteiligungen.55 Gleichzeitig reduzieren sich die Kapitalanforderungen aufgrund der Anpassung der Schwellenwerte für das Gesamtengagement um mindestens 1,8 Milliarden USD. Von den Banken der Kategorie 3 bzw. Kategorie 4 haben sechs (21 Prozent) bzw. fünf Institute (8 Prozent) Angaben geliefert; in der Kategorie 5 hat kein Institut Angaben geliefert. Die Angaben zu den erwarteten Kosten basieren auf der Situation der betroffenen Institute Ende 2024. Die tatsächlichen Kosten bei Inkraftsetzung der Änderungen kann damit davon abweichen.

Zu den Auswirkungen der Vorlage in Bezug auf die AT1-Kapitalinstrumente wurde ein Gespräch mit betroffenen Instituten geführt, es wurde jedoch keine quantitative Erhebung durchgeführt.

Wie in 2.1.5, 2.2.5 und 3.5 im Detail ausgeführt, ergeben sich für die betroffenen Banken durch die Vorlage zusätzliche einmalige und jährlich wiederkehrende Kosten. Die zusätzlich anfallenden Kosten sind je Institut zum Teil sehr unterschiedlich, je nach Ausgangslage und Geschäftstätigkeit der Bank. Für den gesamten Bankensektor werden die Kosten als eher gering eingeschätzt.

Die Umsetzung der Vorlage führt insgesamt zu einer Erhöhung des Personal-, Sach- und Revisionsaufwandes der betroffenen Banken. Die Erhebung der geschätzten Kosten zeigt auf, dass die Erhöhung dieser Aufwände im Verhältnis zum Gesamtaufwand der betroffenen Banken gering ist. Zum andern führt die Vorlage zu einer Änderung bei den erforderlichen und/oder den anrechenbaren Eigenmitteln. Viele Banken halten anrechenbare Eigenmittel, die deutlich

54 SR 952.02

55 Da der zusätzliche Eigenmittelbedarf aufgrund der Anpassungen in dieser Verordnungsvorlage primär auf Stufe der konsolidierten UBS Gruppe anfällt, während die geplante Eigenmittelmassnahme bezüglich der ausländischen Beteiligungen die Anforderungen des Stammhauses (Parent-Bank) betrifft, kann man die Auswirkungen der beiden Massnahmen auf den Eigenmittelbedarf nicht addieren. Vielmehr können dieselben zusätzlichen Eigenmittel grösstenteils gleichzeitig für die Erfüllung beider Anforderungen verwendet werden.