Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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1.2.5.2 Struktur der Genehmigungsvorlage
Zum Vorschlag des Bundesrates, die Abkommen in vier separaten Bundesbeschlüssen und jeweils vertikal gebündelt mit der Umsetzungsgesetzgebung vorzulegen, äussern sich insgesamt 27 Vernehmlassungsteilnehmende. In diese Zahl miteingerechnet sind Kantone, welche sich in ihrer Stellungnahme ausdrücklich der Stellungnahme der KdK, welche den Vorschlag des Bundesrates begrüsst, anschliessen. Insgesamt begrüssen 25 Vernehmlassungsteilnehmende den Vorschlag des Bundesrates (u.a. ZH, GL, FR, SO, BL, AR, AI, SG, VD, VS, NE, KdK, Mitte, GLP, SP, SBV). Die SVP lehnt den Vorschlag ab. Von den 25 unterstützenden Stimmen stammen 16 Stellungnahmen von ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden (aufgelistet in vorangehender Klammer).
Die KdK begrüsst den Vorschlag des Bundesrates. Die Kantone ZH, GL, FR, SO, AR, AI, SG und NE schliessen sich der Stellungnahme der KdK an. Die Kantone BL, VD und VS nennen die vom Bundesrat vorgeschlagene Struktur der Vorlage ausdrücklich als eine Begründung für ihre Unterstützung des fakultativen Referendums. Der Vorschlag ermöglicht nach dem Kanton VS ein differenziertes und transparentes Vorgehen und begünstigt eine klare Debatte.
Von den Parteien stimmen Die Mitte, die GLP und die SP dem Vorschlag des Bundesrates zu, die SVP lehnt ihn ab. Die weiteren Parteien positionieren sich nicht zu dieser Frage. Die Mitte beurteilt den Vorschlag als zweckmässig. Dadurch werde ein differenzierter Entscheidungsspielraum für Parlament und Souverän geschaffen. Nach der SP erlaubt der Vorschlag eine differenzierte Wahlmöglichkeit. Die SVP beantragt, alle Abkommen des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) in einem Beschluss zu bündeln. Mit der Vereinheitlichung der Rechtsordnung gehe es beim Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) um eine rechtliche Logik. Das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) sei deshalb in seiner Gesamtheit vorzulegen.
Von den weiteren ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden äussert sich nur der SBV zur Struktur der Vorlage. Er begrüsst den Vorschlag des Bundesrates. Dieser erlaube eine maximal differenzierte Beurteilung.
1.2.5.3 Verhältnis des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) zum Landesrecht
Die SVP kritisiert, das Parlament und das Volk hätten nicht die Möglichkeit, im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme gemäss den neuen institutionellen Elementen EU-Rechtsentwicklungen abzulehnen oder durch landesrechtliche Massnahmen bewusst von den vertraglichen Verpflichtungen abzuweichen, weil das Bundesgericht dem Völkerrecht und spezifisch dem FZA Vorrang vor dem Landesrecht einräume. Aus demselben Grund würden landesrechtliche Massnahmen im Rahmen der Schutzklausel nach dem FZA unwirksam bleiben. Der SGV fordert eine verfassungsmässige Grundlage für den Vorrang des Landesrechts gegenüber dem Völkerrecht im Bereich des FZA im Hinblick auf mögliche Konflikte zwischen den Spesenregelungen der Schweiz und der EU (s. Ziff. 2.3.2).
Mehrere nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich zur Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach dem Völkerrecht und spezifisch dem FZA Vorrang